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Art. 17 · Erhaltungszone Tschann (E-Tsch)

BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 11 · Original-PDF

sig störendem Gewerbe und Dienstleistungen sowie Verkaufsflächen und Erhaltungszone bezweckt die Sicherung und Weiterentwicklung eines Gemeindezentrums. Tschann (E-Tsch)

2Die Erhaltungszone Tschann gilt dem Erhalt und der Erneuerung der Überbauung Tschann. Ersatzneubauten sind im Ausmass der bewilligten und realisierten anrechenbaren Gebäudeflächen sowie Fassaden- und Gesamthöhen zulässig, wenn die Stellung der Bauten und die Gestaltung der Umgebung gewahrt werden. Am bestehenden Einkaufszentrum können für Gewerbe, Dienstleistungen und Verkauf zusätzlich eingeschossige Erweiterungen mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von insgesamt 300 m2 realisiert werden. Für gesamthafte Neuausrichtungen und Neuentwicklungen stehen die entsprechenden Planungsmittel (Gestaltungsplan, Bebauungsplan, Zonenplanänderung) offen.

3Für die Überbauung gilt folgendes:

a)Allfällige Ersatzneubauten haben sich in den städtebaulichen Kontext der Bebauung einzuordnen.

b)Veränderungen des Aussenraums bezüglich Bepflanzung, Möblierung, Beleuchtung, Materialisierung und Anpassung der Topografie sind mit der Gemeinde zu koordinieren. Diese kann verlangen, dass 10 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain ein Gesamtkonzept vorgelegt wird, welches nach allfälligen Vorgaben der Gemeinde erstellt, von Fachpersonen erarbeitet und von der Gemeinde beschlossen wird.

c)Klein- und Anbauten zur Gestaltung und Belebung der Freiräume sind zulässig sofern sie nicht als Abstellflächen für Autos dienen.

d)Die bestehenden Fuss- und Veloverbindungen sowie Plätze sind sicherzustellen und öffentlich zugänglich.

4Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.

1Die Erhaltungszone Wohnen (E-W) dient dem Erhalt und der Erneue-

Ze1Ze2
a)Talseitige Fassadenhöhe 1 + 216.50 m16.50 m
b)Gesamthöhe 1 + 216.50 m16.50 m
c)Grenzabstand 1 + 26.50 m6.50 m
d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1)--0.26
Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2)----
Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3)--0.28
Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4)--0.08
e)Lärm-EmpfindlichkeitsstufeIIIIII

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.