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Art. 52 · Beschwerderecht
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 35 · Original-PDF
Gegen alle in Anwendung dieses Reglements gefassten Beschlüsse, Entscheide und Verfügungen der Gemeinde kann innert 20 Tagen seit Zustellung Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden, soweit das eidgenössische oder das kantonale Recht nichts anderes vorsieht.
35 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025 E. AUFSICHT, VOLLZUG, GEBÜHREN, STRAFEN
Hinweis auf PBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.