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Art. 52 · Beschwerderecht

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 35 · Original-PDF

Gegen alle in Anwendung dieses Reglements gefassten Beschlüsse, Entscheide und Verfügungen der Gemeinde kann innert 20 Tagen seit Zustellung Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden, soweit das eidgenössische oder das kantonale Recht nichts anderes vorsieht.

35 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025 E. AUFSICHT, VOLLZUG, GEBÜHREN, STRAFEN

Hinweis auf PBG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.