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Art. 61 · Baubewilligungsverfahren, Baukontrolle

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 34 · Original-PDF

1 Die Vorschriften über das Baubewilligungsverfahren und die Baukontrolle (§§ 184 ff. PBG) werden wie folgt ergänzt:

a)Bei der Aussteckung des Baugespannes hat die Bauherrschaft die Grenzpunkte zur Erleichterung der Kontrolle freizulegen und gut sichtbar zu markieren.

b)Vermessungs- und Markzeichen dürfen nicht entfernt, verschoben oder überdeckt werden. Sind bauliche Massnahmen in ihrem Bereich notwendig, so ist vorher der zuständige Grundbuchgeometer schriftlich zu benachrichtigen.

2 Bodenbelagsarbeiten in der Fleckenzone sind bewilligungspflichtig. Geschäfts-Nr.: 2019-0778 / Lauf-Nr.: 37440 Seite 34

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.