Art. 61 · Baubewilligungsverfahren, Baukontrolle
BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 34 · Original-PDF
1 Die Vorschriften über das Baubewilligungsverfahren und die Baukontrolle (§§ 184 ff. PBG) werden wie folgt ergänzt:
a)Bei der Aussteckung des Baugespannes hat die Bauherrschaft die Grenzpunkte zur Erleichterung der Kontrolle freizulegen und gut sichtbar zu markieren.
b)Vermessungs- und Markzeichen dürfen nicht entfernt, verschoben oder überdeckt werden. Sind bauliche Massnahmen in ihrem Bereich notwendig, so ist vorher der zuständige Grundbuchgeometer schriftlich zu benachrichtigen.
2 Bodenbelagsarbeiten in der Fleckenzone sind bewilligungspflichtig. Geschäfts-Nr.: 2019-0778 / Lauf-Nr.: 37440 Seite 34
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.