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Art. 60 · Kinderspielplätze

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 34 · Original-PDF

1 Bei Wohnbauten und Überbauungen mit mehr als drei Wohnungen sind Kinderspielplätze im Sinne von § 158 / 159 PBG zu erstellen, oder der Bauherr hat sich über Ablösesummen an gemeinsamen Quartierspielplätzen 2. Stufe zu beteiligen (Fr. 2'000.00 pro Wohnung mit 3 und mehr Zimmern). In bestehenden Überbauungen gilt diese Bestimmung auch für einzelne Neubauten (Ein- und Zweifamilienhäuser).

2 Vor der Erschliessung oder Parzellierung grösserer zusammenhängender Baugebiete verlangt die zuständige Stelle an geeigneten Orten die Ausscheidung von Spielflächen für die 2. Altersstufe. Bau, Einrichtung und Unterhalt sind verbindlich zu regeln. TEIL F Baubewilligung und Baukontrolle

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.