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Art. 59 · Abstellplätze für Kehrichtgebinde und Container

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 34 · Original-PDF

1 Im Einzugsgebiet der Kehrichtabfuhr sind bei Neu- und Ersatzbauten auf privatem Grund unmittelbar an der Strasse gelegene Abstellplätze für Kehrichtgebinde zu schaffen, die für die Kehrichtabfuhr gut zugänglich sind und den Verkehr nicht beeinträchtigen.

2 Bei Bauten, die bei Inkrafttreten dieses Reglements schon bestehen, kann die zuständige Stelle die nachträgliche Anlegung von Abstellplätzen verlangen, wenn die Verkehrsverhältnisse dies erfordern und die örtlichen Verhältnisse es gestatten.

3 Bei grösseren geplanten oder bestehenden Bauten kann die zuständige Stelle die Anschaffung eines Containers verlangen. Er kann im Einzelfall nähere Bestimmungen über Standort und Installation des Containers erlassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.