Art. 46 · Abstellflächen für Fahrzeuge
BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 27 · Original-PDF
1 Bei Neubauten, Nutzungsänderungen und grösseren Umbauten hat der Bauherr auf privatem Grund ausreichende Ein- und Abstellflächen (Autos, Motorfahrräder, Fahrräder usw.) zu schaffen.
2 Die zuständige Stelle setzt die Mindestzahl der Autoabstellplätze im Zusammenhang mit der Erteilung der Baubewilligung, gestützt auf das Reglement über die Abstell- und Verkehrsflächen (Parkplatzreglement), fest.
3 Es gelten die Bestimmungen des Reglements über die Abstell- und Verkehrsflächen (Parkplatzreglement) vom 24. November 2008. III. Abstände
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.