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Art. 37 · Freihaltezone (FR)

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 22 · Original-PDF

1 Die Freihaltezone ist der Landwirtschaftszone überlagert. Sie dient dem Umgebungsschutz der Kapelle Rüeckringen.

2 Das Anlegen von Strassen und Wegen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie von Fuss- und Wanderwegen ist gestattet. Hochbauten aller Art, Terrainveränderungen, Parkplätze, Lager sowie Anlagen wie Gewächs- und Treibhäuser, Plastiktunnels und ähnliches sind untersagt Geschäfts-Nr.: 2019-0778 / Lauf-Nr.: 37440 Seite 22 (ausgenommen davon ist der Unterhalt, der Ersatz und die angemessene Erweiterung des bestehenden Weidestalls). Art. 37a14 Freihaltezone Gewässerraum (FR-G)

1 Die Freihaltezone Gewässerraum ist einer Grundnutzungszone überlagert.

2 In der Freihaltezone Gewässerraum bestimmt sich die zulässige Nutzung nach Art. 41c der Gewässerschutzverordnung des Bundes.

3 Die Festlegung des Gewässerraums gemäss eidgenössischer Gewässerschutzverordnung (GSchV) wird in einem separaten „Teilzonenplan Gewässerraum“ dargestellt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.