Art. 37 · Freihaltezone (FR)
BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 22 · Original-PDF
1 Die Freihaltezone ist der Landwirtschaftszone überlagert. Sie dient dem Umgebungsschutz der Kapelle Rüeckringen.
2 Das Anlegen von Strassen und Wegen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie von Fuss- und Wanderwegen ist gestattet. Hochbauten aller Art, Terrainveränderungen, Parkplätze, Lager sowie Anlagen wie Gewächs- und Treibhäuser, Plastiktunnels und ähnliches sind untersagt Geschäfts-Nr.: 2019-0778 / Lauf-Nr.: 37440 Seite 22 (ausgenommen davon ist der Unterhalt, der Ersatz und die angemessene Erweiterung des bestehenden Weidestalls). Art. 37a14 Freihaltezone Gewässerraum (FR-G)
1 Die Freihaltezone Gewässerraum ist einer Grundnutzungszone überlagert.
2 In der Freihaltezone Gewässerraum bestimmt sich die zulässige Nutzung nach Art. 41c der Gewässerschutzverordnung des Bundes.
3 Die Festlegung des Gewässerraums gemäss eidgenössischer Gewässerschutzverordnung (GSchV) wird in einem separaten „Teilzonenplan Gewässerraum“ dargestellt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.