Art. 2713 · Sonderbauzone Pferdesport (SPS)
BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 17 · Original-PDF
1 In der Sonderbauzone Pferdesport (SPS) ist, nebst der landwirtschaftlichen Nutzung, der Bau und der Betrieb von Bauten und Anlagen für den Pferdesport zulässig. Warenhandel, Gast- und andere Gewerbe sind nicht zulässig.
2 Bauten und Anlagen haben sich gut ins Hofbild und in die Landschaft einzuordnen.
3 Alle Bauten und Anlagen, deren Gestaltung sowie die Zahl der Pferde sind in einem Gestaltungsplan festzulegen; der Gestaltungsplan ist Voraussetzung für die Erteilung von Baubewilligungen.
4 Der Betreiber eines Pferdesportbetriebs hat über die nötigen Nutzungsrechte für geeignete Reitwege zu verfügen. Gleichzeitig ist eine verursachergerechte Abgeltung für die Nutzung und den Unterhalt der Reitwege vertraglich zu regeln. Der Nachweis der Nutzungsrechte ist Voraussetzung für die Erteilung von Baubewilligungen.
5 Wird der Pferdesportbetrieb eingestellt, gelten im Areal der Sonderbauzone Pferdesport die Vorschriften der Landwirtschaftszone (mit nachfolgender Umzonung der Sonderbauzone in die Landwirtschaftszone).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.