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Art. 24 · Grünzone A (GR-A)

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 16 · Original-PDF

1 Die Grünzone A dient zur Erhaltung von Freiflächen, ökologischen Flächen, Erholungsgebieten und zur Wahrung schützenswerter Landschaftsbilder, insbesondere von Bachläufen, Waldrändern und Tobeln.

2 Die zulässigen Nutzungen in den einzelnen Zonen sind im Anhang dieses Reglements konkret umschrieben (siehe Anhang 1).

3 Änderungen in der Bewirtschaftung, Bebauung oder Gestaltung der Grundstücke müssen mit dem Zonenzweck vereinbar sein.

4 Wo Bauzonen an eine Grünzone A angrenzen, sind in den Grenzbereichen der Bauzonen insbesondere Stützmauern oder Ablagerungen untersagt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.