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Art. 25 · Grünzone B (GR-B)

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 16 · Original-PDF

1 Die Grünzone B dient der langfristigen Sicherstellung von landwirtschaftlichen Flächen im Interesse der Öffentlichkeit.

2 Zulässig sind landwirtschaftliche Nutzungen; die Fruchtfolgeflächen (Ackerbau) sind gewährleistet. Es gelten die kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften über die Landwirtschaftszone.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.