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Art. 21 · Arbeitszone D (Ar-D)

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 14 · Original-PDF

1 In der Arbeitszone D gilt die Empfindlichkeitsstufe ES III.

2 Wohnungen dürfen nur für Betriebsinhaber und betrieblich an den Standort gebundenes Personal erstellt werden.

3 Zulässig sind nicht oder mässig störende Betriebe (Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe).

4 Fachmärkte mit mehr als 200 m2 Nettofläche sind nur entlang der Stationsstrasse (erste Bautiefe) zulässig. Die Nettofläche für Fachmärkte mit mehr als 200 m2 darf gesamthaft maximal 3'000 m2 betragen. Ausgenommen sind Verkaufsflächen des Autogewerbes und -handels, die ohne Beschränkung zulässig sind.

Nicht zulässig sind Einkaufszentren, Verkaufsflächen für Güter des täglichen und des häufigen periodischen Bedarfs, besucherintensive Nutzungen (Kinos, Freizeitparks usw.) mit mehr als 200 m2 Nettofläche pro Projekt sowie Logistikbetriebe, in den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten.

5 Die zuständige Stelle kann von den Vorschriften gemäss Abs. 3 und 4 Ausnahmen bewilligen,  wenn der Gesuchsteller nachweist, dass die geplante nicht zulässige Nutzung gegenüber einer zulässigen Nutzung keinen Mehrverkehr verursacht,  bei der Erneuerung und Erweiterung bestehender Betriebe,  beidseitig in einer Bautiefe entlang der Stationsstrasse: Für gesamthaft einen Restaurationsbetrieb bis maximal 500 m2 Nettofläche, wenn er vorwiegend der Befriedigung der lokalen Bedürfnisse dient und dessen Verkehrserzeugung mit der Verkehrskapazität des übergeordneten Strassennetzes verträglich ist.

Der Gemeinderat erlässt Richtlinien. Die ausnahmsweise bewilligte Nutzung ist in der Baubewilligung ausdrücklich festzulegen. 9

9Änderung gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 23. November 2015, in Kraft ab 16. Februar 2016 Geschäfts-Nr.: 2019-0778 / Lauf-Nr.: 37440 Seite 14 6 Es gelten folgende Massvorschriften: Fassadenhöhe: höchstens 15,50 m Firsthöhe: höchstens 17,00 m

7 Die Überbauungsziffer von 0,40 darf nur überschritten werden, wenn der Gesuchsteller nachweist, dass er seine Verkehrsbedürfnisse (Umschlag, Abstellflächen für Fahrzeuge, Parkplätze) auf privatem Grund lösen kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.