Art. 22 · Zone Nutzungsbeschränkungen an Erdgasleitung (NE)
BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 15 · Original-PDF
1 Im Bereich der Erdgasleitung Malters-Hünenberg werden ab 2010 eingezonte Arbeitszonen durch die Zone Nutzungsbeschränkungen an Erdgasleitung (NE) überlagert. Ausmass und Auflagen für diese Zone basieren auf einer Sicherheitsbetrachtung in Zusammenarbeit mit der Leitungseigentümerin.
2 Auf den Parzellen Nr. 838 und Nr. 1948 ist in der Zone NE folgende Personenbelegung zugelassen:
An Arbeitstagen (Montag bis Freitag):
Tagsüber (07.00 bis 19.00) 0,25 Personen pro 100 m2
90 % der Belegung in Gebäuden und 10 % im Freien
Nachts 0,25 Personen pro 400 m2
95 % der Belegung in Gebäuden und 5 % im Freien
An Wochenenden (Samstag und Sonntag):
Tagsüber (07.00 bis 19.00) 0,25 Personen pro 200 m2
90 % der Belegung in Gebäuden und 10 % im Freien
Nachts 0,25 Personen pro 600 m2
95 % der Belegung in Gebäuden und 5 % im Freien
3 Die Bewilligung von Projekten erfordert die Zustimmung der für die Rohrleitungen zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Projekte müssen die Auflagen der Rohrleitungsgesetzgebung und der Störfallvorsorge berücksichtigen. Erlauben bauliche oder technische Massnahmen eine Neubeurteilung der Sicherheitslage, kann der Gemeinderat in Absprache mit der für Rohrleitungsanlagen zuständigen Aufsichtsbehörde die Nutzungsbeschränkung teilweise oder ganz aufheben.
4 Bauten mit grosser lokaler Personenbelegung wie beispielsweise Fachmärkte, die ausserhalb der Zone mit Nutzungsbeschränkung, aber im Einflussbereich von ca. 100 m ab der Erdgasleitung liegen, bedürfen der Zustimmung der für die Rohrleitung zuständigen Aufsichtsbehörde.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.