← BZO Hochdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 9 · Abgrabungen am Gebäude (vgl. Anhang 9)

BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 11 · Original-PDF

mäss Art. 14 BZR reduzieren sich um das Mass der grössten talseitigen AbgraAbgrabungen am bungen an der talseitigen Fassade. Gebäude

2Die Reduktion der zulässigen Fassadenhöhe und Gesamthöhe gemäss Abs. 1 (vgl. Anhang 9) kommt bei Abgrabungen für Hauseingänge und Garageneinfahrten nicht zur Anwendung, wenn diese – an der talseitigen Fassade gemessen – insgesamt nicht breiter als 6.50 m sind.

3Abgrabungen an den übrigen Fassaden dürfen das Niveau der grössten Abgrabung an der talseitigen Fassade nicht unterschreiten.

4Durch Abgrabungen freigelegte Bauten und Bauteile dürfen nicht über die realisierte Gebäudefläche hinausragen. Davon ausgenommen sind Bauten gemäss Art. 7 Abs. 4 BZR sowie Einstellhallen, Liftanlagen und Wärmedämmungen gemäss § 13a und 14a PBV.

1Terrassenhäuser dürfen maximal drei talseitig vollständig über dem massge-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.