Art. 10 · rassenhäuser (vgl. Anhang 10)
BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 11 · Original-PDF
benden Terrain liegende Geschosse aufweisen, die der Hangneigung nach je Terrassenhäuser um mindestens 3.00 m versetzt sind. (vgl. Anhang 10)
2Im Rahmen der zulässigen Höhenmasse darf zusätzlich mit oder ohne Vorsprung ein Sockelgeschoss ohne Hauptnutzflächen gemäss Anhang 15 realisiert werden.
3An Stelle der Höhen gemäss Art. 14 BZR gilt für Terrassenhäuser eine Gesamthöhe von 9.00 m.
4Die zonengemässe Überbauungsziffer gemäss Art. 14 BZR erhöht sich für jedes versetzte Geschoss gemäss Abs. 1 um 20 % für Terrassenbauten mit einer talseitigen Gebäudebreite bis 10.00 m und um 30 % für Terrassenbauten mit einer talseitigen Gebäudebreite grösser als 10.00 m.
1In der Zone W-C darf ausserhalb eines Gestaltungs- oder Bebauungsplans bei
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