Art. 32 · Geologische und geomorphologische Elemente
BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 22 · Original-PDF
sind im Inventar der Naturobjekte von regionaler Bedeutung (INR Teil 2) Geologische und erfasst. Das Inventar kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen wergeomorphologische den. Elemente
2Schutzwürdige geologische und geomorphologische Elemente (Geotope) sind in ihrer ganzheitlichen Erscheinung zu erhalten. Landschaftsprägende Geländeveränderungen wie grossflächige Aufschüttungen oder der Abbau von Materialien sind nicht zulässig. Die übrigen Geländeveränderungen sind auf das Notwendige zu beschränken.
3Die landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bundesrechts wird nicht tangiert.
4Bauten und Anlagen sind unter Berücksichtigung der schutzwürdigen geologischen und geomorphologischen Elemente (Geotope) zu planen und zu erstellen. e) Ortsplanungsverfahren Hinweis auf PBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.