Art. 33 · Ergänzende Gestaltungsplanbestimmungen (vgl. Anhang 12)
BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 23 · Original-PDF
ist keine minimale Arealfläche vorgeschrieben. Ergänzende Bei Gestaltungsplänen innerhalb von Gestaltungsplan-Pflichtgebieten und Gestaltungsplanbei Gestaltungsplänen ausserhalb solcher Gebiete mit einer Fläche von bestimmungen mind. 4‘000 m2 kann die Gemeinde Abweichungen von der Bau- und Zo- (vgl. Anhang 12) nenordnung oder einem Bebauungsplan zulassen. Maximal zulässige Abweichungen zur Überbauungsziffer (ÜZ), zur talseitigen Fassadenhöhe (Fh) und zur Gesamthöhe (Gh): ÜZ Fh Gh ohne Konkurrenzverfahren gemäss Art. 6 BZR GP ausserhalb Pflichtgebiet Keine Abweichung + 10 % + 10 % GP innerhalb Pflichtgebiet + 10 % + 10 % + 10 % mit Konkurrenzverfahren gemäss Art. 6 BZR GP ausserhalb Pflichtgebiet + 10 % + 10 % + 10 % GP innerhalb Pflichtgebiet + 20 % + 3.00 m + 3.00 m
23 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Hochdorf
2Als Gestaltungsplan-Pflichtgebiet gelten Gebiete, die im Zonenplan als solche eingetragen sind.
3Die Gemeinde gewährt die Abweichungen in dem Mass wie die Qualitätsanforderungen gemäss § 75 Abs. 3 PBG erfüllt werden.
4Die Gemeinde kann im Gestaltungsplan die Art der zu realisierenden Wohnungen (z.B. Anteil Eigentum / Miete, zielgruppenspezifisches Wohnen) festlegen.
5Die Gemeinde kann ein Energiekonzept verlangen.
6Die Gemeinde kann bauliche Änderungen sowie angemessene Erweiterungen bestehender Bauten von der Gestaltungsplanpflicht befreien, wenn die baulichen Massnahmen von untergeordneter Bedeutung sind und kein Präjudiz für allfällige spätere Bebauungs- und Gestaltungspläne geschaffen wird.
7Die Gemeinde kann einen Gestaltungsplan, der innert 8 Jahren seit dem Inkrafttreten nur zu einem geringen Teil1 zur Ausführung gelangte, aufheben oder überarbeiten lassen.
8Innerhalb des Perimeters von Gestaltungsplan-Pflichtgebieten dürfen nicht mehrere Gestaltungspläne erstellt werden. Die Gemeinde kann von diesem Grundsatz abweichen, wenn ein Gesamtkonzept über den gesamten Perimeter vorliegt, an dem sich die Teilgestaltungspläne orientieren. 7. Planungszone Hinweis auf PBG Art. 33 Ergänzende Gestaltungsplanbestimmungen Anhang 12 orientierende Skizze GP ausserhalb Pflichtgebiet GP innerhalb Pflichtgebiet ohne Konkurrenzverfahren gemäss Art. 6 BZR GP ausserhalb Pflichtgebiet GP innerhalb Pflichtgebiet mit Konkurrenzverfahren gemäss Art. 6 BZR
43 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Hochdorf Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Hochdorf
| ÜZ | Fh | Gh | |
|---|---|---|---|
| ohne Konkurrenzverfahren gemäss Art. 6 BZR | |||
| GP ausserhalb Pflichtgebiet | Keine Abweichung | + 10 % | + 10 % |
| GP innerhalb Pflichtgebiet | + 10 % | + 10 % | + 10 % |
| mit Konkurrenzverfahren gemäss Art. 6 BZR | |||
| GP ausserhalb Pflichtgebiet | + 10 % | + 10 % | + 10 % |
| GP innerhalb Pflichtgebiet | + 20 % | + 3.00 m | + 3.00 m |
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