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Art. 59 · Kehrichtabfuhr
BZO Bau- und Zonenreglement · S. 27 · Original-PDF
Bei Neubauten und grösseren Umbauten sind unmittelbar an der Strasse die notwendigen Abstellflächen für Kehrichtbehälter zu schaffen. Diese müssen gut zugänglich sein und dürfen den Fahrund Fussgängerverkehr nicht beeinträchtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.