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Art. 58a
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 48 · Original-PDF
1Zur Begutachtung von städtebaulich wichtigen privaten und öffentlichen Bauvorhaben und zur Förderung der architektonischen Qualität setzt der Gemeinderat eine Fachgruppe Stadtbild ein.
2Für deren Aufgabe, Zusammensetzung, die Information, die Entschädigung der Mitglieder usw. erlässt der Gemeinderat eine Verordnung. Fachgruppe Stadtbild *siehe §§ 93 ff. VRG 46
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.