← BZO Emmen · Inhaltsverzeichnis

Art. 58a

BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 48 · Original-PDF

1Zur Begutachtung von städtebaulich wichtigen privaten und öffentlichen Bauvorhaben und zur Förderung der architektonischen Qualität setzt der Gemeinderat eine Fachgruppe Stadtbild ein.

2Für deren Aufgabe, Zusammensetzung, die Information, die Entschädigung der Mitglieder usw. erlässt der Gemeinderat eine Verordnung. Fachgruppe Stadtbild *siehe §§ 93 ff. VRG 46

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.