Art. 57 · Beschwerderecht
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 47 · Original-PDF
Gegen alle in Anwendung dieses Reglements gefassten Beschlüsse und Entscheide des Gemeinderates kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden, soweit das Planungs- und Baugesetz oder andere Erlasse nichts anderes vorsehen. 45 Teil G Aufsicht, Vollzug, Strafen Hinweis auf PBG § 208 Aufsicht § 209 Wiederherstellung des gesetzmässigen
Zustandes § 210 Einstellung von Bauarbeiten § 211 Anmerkung öffentlich-rechtlicher
Eigentumsbeschränkungen § 212 Kosten § 213 Strafbestimmung § 214 Strafanzeige
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.