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Art. 56 · Ergänzende Bestimmungen zu bewilligungsbedürftigen Bauten und Anlagen
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 47 · Original-PDF
Ergänzende Bestimmungen zu bewilligungsbedürftigen Bauten und Anlagen
1In Ergänzung von § 184 PBG sind bewilligungspflichtig: a) Lagerplätze
b) Stützmauern ab 1m Höhe
c) Terrainveränderungen, die den Landschaftsraum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen.
2Terrainveränderungen ab 1m Höhe sind im Baubewilligungsverfahren mit Profilen auszustecken.
Teil F Rechtsschutz Hinweis auf PBG § 206 Rechtsmittel § 207 Einsprache- und Beschwerdebefugnis
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.