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Art. 44 · Nutzung entlang von Waldrändern
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 37 · Original-PDF
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Entlang von Waldrändern sind auf eine Tiefe von 8m untersagt: Hochbauten, neue Verkehrsanlagen, Ablagerungen und Lagerplätze, Terrainveränderungen, Zäune und Hecken über 1.20m Höhe. Für bestehende Bauten und Anlagen bleiben Bestand und Ersatz gewährleistet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.