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Art. 40 · Erker
BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 35 · Original-PDF
Die gemäss § 120 PBG zulässigen Erker, Veranden, Balkone usw. dürfen nur in den Grenzabstand hineinragen, wenn sie nicht mehr als ⅓ der massgebenden Fassadenlängen betragen. Erker sind zudem nur in den Obergeschossen zulässig.
IV. Vollgeschoss, Gebäude- und Firsthöhe Hinweis auf PBG § 138 Berechnung der Anzahl Vollgeschosse § 139 Berechnung der Höhenmasse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.