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Art. 28

BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 26 · Original-PDF

1Gewässerschutzbereiche* und Grundwasserschutzzonen* überlagern die Nutzungszonen. Sie haben im Zonenplan orientierenden Charakter.

2Es gelten im Allgemeinen die Bestimmungen des Gewässerschutzrechts sowie die Richtlinien des Bundes und des Kantons.

3Bei den rechtsgültigen Schutzzonen gelten zudem die Nutzungseinschränkungen und Massnahmen, die in den Vorschriften zu den genehmigten Schutzzonen festgelegt sind. Grundwasserschutz

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.