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Art. 12

BZO Bau- und Zonenreglement Emmen · S. 17 · Original-PDF

1Die Wohn- und Gewerbezonen sind für Wohnungen sowie höchstens mässig störende Gewerbebetriebe bestimmt.

2

W/Gw-4 W/Gw-3 Vollgeschosse höchstens 4 3 Ausnützungsziffer höchstens 0.80 0.60 davon für Wohnen höchstens 0.45 0.40 Gebäudelänge höchstens 40m 40m

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.