Zone I · Uzwil

St. Gallen · BFS 3408 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone I in Uzwil (St. Gallen) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 25 m, Firsthöhe ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Katasterplan/Situationsplan beim Geometer GEOINFO AG
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Uzwil, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 30BZO Baureglement Uzwil · S. 7

Attikageschoss Das Attikageschoss liegt vom Schnittpunkt der Längsfassaden mit Oberkant der Dachhaut unter einem Winkel von 45 " zurück. Vorbauten werden bei der Bestimmung des Schnittpunkts nicht berücksichtigt. Es ist ein Attikageschoss zulässig. Die Lage des Attikageschosses kann verschoben werden, wenn

a)eine gute Gesamtwirkung erzielt wird;

b)nachbarliche lnteressen nicht erheblich beeinträchtigt werden;

c)die anrechenbare Geschossfläche die Fläche nicht übersteigt, die bei einer Ausführung gemäss Abs. 1 möglich wäre. Seite 7 von 15 Tabelle der Grund- Art. gl masSe Vollgeschoss GrenzabAusnützungsziffer Grenza bstand klein Gebäudehöhe Ausbau Untergeschoss Firsthöhe Gebäudelänge stand grossl) WL Wohnzone Landhäuser 2 4.00 7.50 12.2s 3s.00 0.15 50 o/o WE 2 8.00 4.00 7.50 12.25 28.00 50 o/o Wohnzone Ein- und Zweifamilienhäuser W2 /Wczzzt Wohn- / Wohn-Gewerbezone

2Vollgeschosse 2 8.00 4.00 7.50 12.25 35.00 0.55

50"/"6) w3 / wG3 r/3) Wohn /Wohn-Gewerbezone

3Vollgeschosse 10.00 s.00 -1 10.25 13.75 40.00 0.65 6) W4 /Wc4att Wohn / Wohn Gewerbezone

4Vollgeschosse 4 12.00 6.00 13.00 16.50 45.00 0.75 6) GI Gewerbe lndustriezone 4 5.00 4) 16.50 16.50 100 o/o 5.00 4) 25.00 25.00 100 o/o lndustriezone DK s.00 50 0/06) Dorfkernzone KB 4.00 50 %6) Kernzone Bestand Kernzone Entwicklung 5 6.00 2) 4.00 1 5.75 3) 19.25 3) 50 o/o6) KE GFIGS Grünzone trelhaltung I Schutz GSPE Grünzone Sport Erholung 3.00 3.00 5.00 10.00 GG Grünzone Gärten 3.00 3.00 5.00 5.00 Grünzone Schutz Villen 2 4.00 7.50 12.25 35.00 GSV OeBA I lE 5 4.00 Zone für öff. Bauten und A …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 40BZO Baureglement Uzwil · S. 11

d)Abstandsfläche in der Gewerbelndustrie- und in der Die Baubewilligungsbehörde kann für die Grenz- oder Strassenabstandsfläche bei Gewerbe-lndustrie- sowie lndustriezonen eine angemessene Begrünung verlangen. I ndustriezone

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 41BZO Baureglement Uzwil · S. 11

Reklamen Firmenanschriften und Reklamen haben sich der Umgebung unterzuordnen. Reflektierende Materialien, Leuchtbänder mit Lauftext, Blinklichter oder Projektionen sind auch in mobiler Form nicht erlaubt. Allfällige Beleuchtungen sind mit der öffentlichen Beleuchtung auszuschalten. ln Wohn-, Wohn-Gewerbe- und Kernzonen sind keine leuchtenden, beleuchteten, wechselnden oder freistehenden Fremdreklamen zulässig. Die Bewilligungsbehörde kann namentlich bei sehr guter Gestaltung oder fü r befristete Anlässe abweichende Bewi I I ig u ngen ertei len. Seite 11 von 15 lV. Verfa hrensvorschriften

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 47BZO Baureglement Uzwil · S. 13

Visierung Bei visierpflichtigen Bauten sind die Gebäudeecken, die Gebäudehöhe und im Schnittpunkt von Fassade und Dachhaut die Dachschräge zu visieren. Die Bewilligungsbehörde kann zusätzlich die Visierung der Firsthöhe verlangen, wenn dies zur Beurteilung der Auswirkungen des Bauvorhabens notwendig i st.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 49BZO Baureglement Uzwil · S. 13

Ausführung

a)Verantwortung Gegenüber der Gemeinde ist der Bauherr frlr die Einhaltung der massgeblichen Vorschriften und des bewilligten Baugesuchs verantwortlich. Der Bauherr hat sich vor Beginn aller Grabarbeiten auf eigene Verantwortung bei den zuständigen Organen über den Verlauf der unterirdischen Leitungsbauten zu informieren. Öffentliche Einrichtungen wie Leitungen, Schilder, Vermessungs- und Höhenfixpunkte sowie Strassenrinnen sind unversehrt zu belassen. Sie dürfen nur von den zuständigen Organen geändert werden. Seite 13 von 1 5 Öffentliche I nfrastruktu ren wie Hydranten, Schieber, Trafostationen oder dergleichen müssen stets leicht zugänglich sein und dürfen nicht überdeckt werden.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 25 mArt. 31, S. 70.85
Firsthöhe≤ 25 mArt. 31, S. 70.85

Extrahiert aus der BZO Uzwil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone I

Was gilt in der Zone I in Uzwil?
Gebäudehöhe ≤ 25 m, Firsthöhe ≤ 25 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Uzwil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone I sein?
Laut BZO Uzwil: Gebäudehöhe ≤ 25 m, Firsthöhe ≤ 25 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Uzwil?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Uzwil ein?
Baugesuche in Uzwil laufen über Papier. Zuständig ist Bau (Bauverwaltung), Stickereiplatz 1, 9240 Uzwil. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone I in der BZO Uzwil?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Uzwil erwähnen die Zone I namentlich, darunter Art. 30, Art. 40, Art. 41. BZO Uzwil lesen →

Weitere Zonen in Uzwil