Zone AB · Steinhausen
Zug · BFS 1708 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone AB in Steinhausen (Zug) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≥ 1.2, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
- Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
- Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
- Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
- Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
- Baugespann / Profile vor der Publikation
- Pläne 4-fach, ausserhalb Bauzone 5-fach
- Grundbuchplan mit Unterschrift des Nachführungsgeometers
- Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
- Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
- Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
- Berechnung der Nutzungsziffern
- Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
- Grundbuchauszug maximal 3 Monate alt
- Eingabetermin Mittwoch 17.00 Uhr, Bauprofile bis Mittwochvormittag
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Umwelt
- 041 748 11 42
- info@steinhausen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Steinhausen, in denen «AB» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 10BZO Bauordnung der Gemeinde Steinhausen · S. 4
Masse für die Einzelbauweise 1 4 Gemeinde Steinhausen 7.1-1 Bezeichnung Abkürzung Min. AZ Max. AZ Vollgeschos szahl Gesamthöhe Grenz abstand gross (m) Grenz abstand klein (m) Min. Wohn anteil (%) Min. Gewe rbeanteil (%) Gebäudelänge (m) Empfindlichkeitsstufe Wohnzone 2a W2a 0.25 0.45 2 - 8.00 4.00 - - 20.00 II Wohnzone
2b W2b 0.40 0.65 2 - 8.00 5.00 - - 30.00 II Wohn- zone 3 W3 0.55 0.75 3 - 10.00 5.00 - - 30.00 II Wohn- zone 4 W4 0.65 0.85 4 - 12.00 5.00 - - 40.00 II Wohn- zone 5 W5 0.80 1.00 5 - 12.00 5.00 - - 40.00 II
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
Wohnund Arbeit szone
3WA3 0.70 1.15 3 - 10.00 5.00 40 20 40.00 III Wohnund Arbeit szone
4 WA4 1.00 1.40 4 - 12.00 5.00 30 15 40.00 III Kern- zone K 0.90 1.35 1.00 5 - 12.00 5.00 25 - - III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
Arbeit szone A AA 1.20 2.00 - 25.00 5.00 5.00 - - 40.00 III Arbeit szone B AB 1.20 2.00 - 25.00 5.00 5.00 - - 40.00 III Arbeit szone C AC - 2.00 - 25.00 5.00 5.00 - - 40.00 IV Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeIB - - - - - - - - - II 5 7.1-1 Gemeinde Steinhausen Bezeichnung Abkürzung Min. AZ Max. AZ Vollgeschos szahl Gesamthöhe Grenz abstand gross (m) Grenz abstand klein (m) Min. Wohn anteil (%) Min. Gewe rbeanteil (%) Gebäudelänge (m) Empfindlichkeitsstufe Bauzone mit speziellen Vorschriften Hofgelände BsV H - - - - - - - - - II *nur für Wohnen
c.Ergänzende Bauzonenbestimmungen
Art. 25BZO Bauordnung der Gemeinde Steinhausen · S. 10
Parkierung und Mobilität
1Der Gemeinderat regelt im Parkplatzreglement die Anforderungen an die Parkierung, insbesondere die Maximalanzahl von Parkfeldern für Fahrzeuge des motorisierten Individualverkehrs und die Mindestanzahl von Abstellplätzen für Fahrräder und fahrzeugähnliche Geräte sowie Anforderungen an Grösse, Lage, Gestaltung und Überdachung der Abstellflächen.
2Bei Überbauungen ab drei Wohn- oder Gewerbegebäuden kann der Gemeinderat auch ausserhalb von Bebauungsplanverfahren den Nachweis der guten internen Arealerschliessung für zu Fuss Gehende und Radfahrende und Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz und an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie, sofern die vorbestehende Belastung des Verkehrsnetzes oder die Luft- oder Lärmbelastung dies rechtfertigen, ein Mobilitätskonzept verlangen.
3Bei Mehrfamilienhäusern sind genügend zweckmässig angeordnete Abstellflächen für Kinderwagen bereitzustellen.
4Parkierungsanlagen sind so zu gestalten, dass eine gute Freiraum- und Strassenraumqualität entsteht. Insbesondere sind Parkfelder zwecks Erhaltung von Grünflächen und Vorgärten zweckmässig und rationell anzuordnen.
5Bei der Neuerstellung oder umfassenden Sanierung von Parkierungsanlagen sind die gemäss den anerkannten Regeln der Baukunde und der Technik vorgesehenen Minimalwerte der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität einzuhalten. 10 Gemeinde Steinhausen 7.1-1
Art. 27BZO Bauordnung der Gemeinde Steinhausen · S. 11
Abfallentsorgung
1Für geplante Überbauungen ab 30 Wohneinheiten und bei logistischem Bedarf für bestehende Überbauungen sowie einzelne oder mehrere Strassenzüge kann die Errichtung einer Unterflur- oder einer Halbunterfluranlage gemäss Konzept Unterflurcontainer verlangt werden.
2Unter den Voraussetzungen gemäss Planungs- und Baugesetzes (PBG) kommt der Gemeinde bei der Standortfestsetzung das Enteignungsrecht zu.
Art. 28BZO Bauordnung der Gemeinde Steinhausen · S. 11
Hindernisfreies Bauen
1Bei Überbauungen ab fünf Wohneinheiten sowie Bauten und Anlagen mit mehr als 25 Arbeits-plätzen sind so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderung zugänglich sind. Bei den Wohneinheiten müssen die Mehrheit der Wohnungen und bei den Arbeitsplätzen sämtliche Plätze im Innern an deren Bedürfnisse anpassbar sein. Im Übrigen gelten die kantonalen Bestimmungen.
Art. 29BZO Bauordnung der Gemeinde Steinhausen · S. 11
Spiel- und Freiflächen
1Bei Überbauungen ab acht Wohneinheiten hat die Bauherrschaft genügend kindgerechte Spiel- oder Freiflächen zu erstellen. Der Gemeinderat legt in Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse fest, ob Spiel- oder Freiflächen oder beides zu erstellen ist.
2Die Grösse der Spiel- und/oder Freiflächen muss insgesamt mindestens 15 % der für das Wohnen anzurechnenden Geschossfläche gemäss Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) betragen.
3Der Gemeinderat kann in Kernzonen und kantonalen Verdichtungsgebieten im Interesse der inneren Verdichtung sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen örtlichen Spiel- und Freizeitflächen Ausnahmen gestatten. 11 7.1-1 Gemeinde Steinhausen
4Bei Überbauungen ab acht Wohneinheiten kann der Gemeinderat verlangen, dass zusätzlich zu den Spiel- und Freiflächen Gemeinschaftsräume für Freizeitbeschäftigungen erstellt werden.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≥ 1.2 | Art. 10, S. 4 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 2 | Art. 10, S. 4 | 0.95 |
| Gesamthöhe | ≤ 25 m | Art. 10, S. 4 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 5 m | Art. 10, S. 4 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 10, S. 4 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 10, S. 4 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Steinhausen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.