Zone Grünzone · Oberriet (SG)
St. Gallen · BFS 3254 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone Grünzone in Oberriet (SG) (St. Gallen) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Farbkennzeichnung baulicher Veränderungen
- Planformat und Planbeschriftung
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Unterschrift auch des Projektverfassers
- Unterlagen gemäss Checkliste der Baubewilligungsbehörde
- Baubewilligungsgebühr 3 Promille der Baukosten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt · Hochbau/Planverfahren
- 071 763 64 70
- bauamt@oberriet.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oberriet (SG), in denen «Grünzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 5BZO Baureglement Oberriet SG · S. 4
Zoneneinteilung l Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt: Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser Wohnzone 2 Wohnzone 3 Wohnzone 4 Wohn-Gewerbe-Zone 2 Wohn-Gewerbe-Zone 3 W1 w2 W3 W4 WG2 WG3 K2 K3 GI Kernzone 2 Kernzone 3 Gewerbe-l ndustrie-Zone lndustriezone Zone fär öffentliche Bauten und Anlagen I öBA IE G I ntensiverholu n gszone Grünzonen t)Grünzonen innerhalb der Bauzone Grünzone Freihaltung (gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a BauG) Sport-, Park- und Erholungsanlagen (gem. Art. 17 Abs. 1 lit. b BauG) t)Grünzonen ausserhalb der Bauzone GFi GS Grünzone Freihaltung (gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a BauG) Grünzone Naturschutz (gem. Art. 17 Abs. 1 lit. c BauG) Grünzone Schrebergärten (gem. Art. 17 Abs. 1 lit. b BauG) Landwirtschaftszone Übriges Gemeindegebiet GFa GN GA L ÜG 2Die Überbauung kann durch spezielle Vorschriften aufgrund Schutzzonen, Schutzgegenstände, Überbauungspläne, Gestaltungspläne, Naturgefahren etc. eingeschränkt sein. 4lSeiter
Art. 7BZO Baureglement Oberriet SG · S. 6
Grünzonen l Die gemËiss Baugesetz in der Grünzone zugelassenen Bauten haben sich in die Grünanlagen einzufügen. Für Bauten mit weniger als 50 m2 Gebäudegrundfläche und nicht mehr als 1 Geschoss gilt ein minimaler Grenzabstand von 3.00 m. Grössere Bauten und Anlagen sind nur im Rahmen eines Ueberbauungsplanes zulässig. 2Di" Grünrone A ist für Schrebergärten vorgesehen. Einzelbauten im Ausmass von 6 m2 Grundfläche (geschlossen) für die Aufbewahrung von Gartengeräten sind zulässig, die Grundfläche darf jedoch gesamthaft (mit Vordach) nicht mehr als 15.0 m2 betragen. Werden in einem Gebäude Einzelabteile zur Unterbringung der Gartengeräte zusammengefasst, beträgt die zulässige Grundfläche pro Bewirtschafter 6 m2, im Maximum für diese Gemeinschaftsanlage 120 m2. Ortsbildschutz und Einzelobjekte 1B"i geschützten Kulturobjekten (Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte) gelten die besonderen Bestimmungen der Schutzverordnung. Art.B 2Bauliche Veränderungen, Zweckänderungen jeder Art, sowie alle Unterhalts- und Erneuerungsmassnahmen wie Renovationsarbeiten, Anstriche, Auswechseln von Bauteilen (zB Fensterersatz), Wärmedämmmassnahmen und Umgebungsgestaltungen im Ortsbildschutzgebiet und bei geschützten Einzelobjekten sind bewilligungspflichtig. 3lnnerhalb der geschützten Ortsbilder haben sich neue Bauten und Anlagen unter Wahrung einer guten Gesamtwirkung der bestehenden Baustruktur anzupassen. Die Dächer für Hauptbauten müssen symmetrisch sein, mit einer Dachneigung zwischen 28' und 45' (bei geschleppten Dächern gilt die mittlere Neigung). C. ÜECREAUUNGS- UND GESTALTUNGS …
Art. 26BZO Baureglement Oberriet SG · S. 18
Gebühren und Auslagen Für die Behandlung des Baugesuchs und für die baupolizeilichen Leistungen wie Baukontrollen, Beizug von Fachkräften, Ausfertigung der notwendigen Schriftstücke usw., für die Bearbeitung von Einsprachen und für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung von öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen, sind Gebühren zu entrichten. 18lf:ìcitir F SCHLUSSBESTIMMUNGEN Arl.27 Uebergan gsbestimmu ngen, Aufhebung bisherigen Rechts und ln krafttreten 1Di"r", Baureglement tritt mit der Genehmigung durch das kantonale Baudepartement St. Gallen in Kraft. 2Alle nach lnkrafttreten dieses Baureglementes eingereichten Baugesuche sind nach Vorschriften dieses Reglements zu behandeln. 3Mit lnkrafttreten dieses Baureglementes werden folgende Reglemente aufgehoben:
–Baureglement vom 26. Mai 1994 (Genehmigung Baudepartement SG) sowie sämtliche Anpassungen und Ergänzungen. aDie ir Grundbuch angemerkten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen bezüglich der Ausnirtzungsziffer nach Art. 62 und Art. 63 BauG werden durch dieses Baureglement gegenstandslos. 5Di" Anr"rkungen im Grundbuch werden auf Anmeldung des Gemeinderats innert zwei Jahren nach lnkraftsetzung dieses Reglements gelöscht. ANHANG I Nützliche Links: http :i/www. oberriet.ch http://www. bau gesuch. sq. ch Formulare: http://www.sg.ch/home/bauen raum umwellaktuelles enerqie/Baugesuch/Bauqesuch Formular.html Kantonale und EidgenÖssische Erlasse: http://www.sg.ch/home/bauen raum umwelVaktuelles enerqie/Bauqesuch/Erlasse.html l9lSeite ANHANG II SACHREGISTER A Abbruch Abbruchbewilligung Abbauplan (Kie …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die gemëiss Baugesetz in der Grünzone zugelassenen Bauten haben sich in die Grünanlagen einzufügen.» · Art. Art. 7
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3 m | Art. 7, S. 6 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Oberriet (SG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.