Zone Oe · Lichtensteig
St. Gallen · BFS 3374 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone Oe in Lichtensteig (St. Gallen) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
Pläne
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
Schriftliche Unterlagen
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. Masstabelle Regelbauweise, S. 7 | 0.95 |
| Gebäudeabstand | ≥ 5 m | Art. Masstabelle Regelbauweise, S. 7 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Lichtensteig. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Oe
Was gilt in der Zone Oe in Lichtensteig?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Lichtensteig erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Oe einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudeabstand ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Lichtensteig. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Lichtensteig?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →