Lichtensteig
Gebäudeabstand in Lichtensteig
Der Gebäudeabstand ist in Lichtensteig in 5 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 5 m bis 6 m. Rechtsgrundlage ist meist Masstabelle Regelbauweise der Bau- und Zonenordnung.
Der Gebäudeabstand ist der Mindestabstand zwischen zwei Gebäuden. Er ergibt sich oft aus der Summe der Grenzabstände, das Reglement kann ihn eigenständig festlegen.
| Zone | Gebäudeabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| G | ≥ 5 m | Masstabelle Regelbauweise, S. 7 |
| GI | ≥ 5 m | Masstabelle Regelbauweise, S. 7 |
| I | ≥ 5 m | Masstabelle Regelbauweise, S. 7 |
| L/UeG | ≥ 6 m | Masstabelle Regelbauweise, S. 7 |
| Oe | ≥ 5 m | Masstabelle Regelbauweise, S. 7 |
Extrahiert aus der BZO Lichtensteig. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der Gebäudeabstand in Lichtensteig?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 5 m bis 6 m, festgelegt in 5 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der Gebäudeabstand in der Bauordnung Lichtensteig?
Meist in Masstabelle Regelbauweise der Bau- und Zonenordnung Lichtensteig. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.