Zone Ortsbildschutzzone Richensee · Hitzkirch

Luzern · BFS 1030 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Hinweis: Per 1. Januar 2021 wurde Altwis in die Gemeinde Hitzkirch eingemeindet. Für den Ortsteil Altwis gilt ein separates Bau- und Zonenreglement: Die Gemeinde führt neben dem 'Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Hitzkirch' weiterhin ein eigenständiges 'Bau- und Zonenreglement Ortsteil Altwis'. Werte aus dem BZR Hitzkirch sind für Parzellen im Ortsteil Altwis nicht anwendbar.

Die Zone Ortsbildschutzzone Richensee in Hitzkirch (Luzern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≥ 2 Vollgeschosse, Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Hitzkirch, in denen «Ortsbildschutzzone Richensee» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 8BZO Bau- und Zonenreglement · S. 7

Zoneneinteilung, weitere Festsetzungen

Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt:

Bauzonen Kernzone Hitzkirch

KH Kernzone Richensee

KR Kernzone Färndle

KF Kernerweiterungszone Hitzkirch

KEH Dorfzone Gelfingen, Hämikon, Mosen, Müswangen, Retschwil und Sulz

D Wohnzone A

WA Wohnzone B

WB Wohnzone C

WC Wohnzone D

WD Wohn- und Arbeitszone 1

WAR1 Wohn- und Arbeitszone 2

WAR2 Wohn- und Arbeitszone «Granador»

WARG Arbeitszone 1

AR1 Arbeitszone 2

AR2 Sonderbauzone für Autoabstellplätze

SA Sonderbauzone Freizeit und Erholung

SFE Sonderbauzone Elektrobiologie

SE Zone für öffentliche Zwecke

ÖZ Zone für Sport- und Freizeitanlagen

SF Grünzone

GR

3 Nichtbauzonen Landwirtschaftszone

Lw Reservezone

R Übriges Gebiet

üG

Schutzzonen und Schutzobjekte Ortsbildschutzzone Hitzkirch

OH Ortsbildschutzzone Richensee

OR Ortsbildschutzzone Bleulikon

OB Landschaftsschutzzone

Ls Naturschutzzone

Ns Ökologische Freihaltezone

ÖF Kulturdenkmäler

KD Archäologische Fundstellen

AF Naturobjekte

NO Aussichtspunkte und Aussichtsschutz

AP …

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Art. 30BZO Bau- und Zonenreglement · S. 17

Ortsbildschutzzone Richensee

1 Die Ortsbildschutzone Richensee dient der Erhaltung und Weiterentwicklung des Städtchens Richensee. Die Anordnung, die Form und die Gestaltungsmerkmale der Bauten und Freiräume im Städtchen und in seiner unmittelbaren Umgebung sind zu erhalten. Der alte Aabach und sein Uferbereich sind naturnah zu gestalten.

2 Die zulässige Nutzung richtet sich nach Art. 12 Abs. 2 BZR. Die gewerbliche Masttierhaltung ist nicht gestattet.

3 Bei Renovationen und Umbauten ist die Substanz der Bauten, insbesondere die tragende Konstruktion, die Dach- und Fassadengestaltung sowie die Geschosseinteilung im Wesentlichen zu erhalten. Bei nachteilig veränderten Bauten kann die Gemeinde die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes im Rahmen der Verhältnismässigkeit verlangen. Neue Bauteile sind als solche kenntlich zu machen.

4 In der Schutzzone Richensee darf wie folgt gebaut werden:  Gesamthöhe

maximal 14.0 m  Gebäudelänge

maximal 20.0 m  Gebäudelänge für Landwirtschaftsbauten maximal 40.0 m

5 Hauptgebäude müssen mindestens zwei Vollgeschosse aufweisen.

6 Es sind nur beidseitig gleich geneigte Satteldächer mit einer Neigung von 35 bis 40° und mit allseitigen Dachvorsprüngen zulässig. Die Kniestockhöhe bzw. der Dachvorsprung ist so zu bemessen, dass die Höhe von Unterkante Traufe nicht über die Oberkante des untersten Dachgeschossbodens zu liegen kommt. Im Rahmen der zulässigen Form, Neigung und Gebäudelänge ist die Höhenbeschränkung für den Dachfirst gemäss PBG aufgehoben und die Dachgeschosse dür …

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Art. 68BZO Bau- und Zonenreglement · S. 29

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

1 Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft. Es ersetzt folgende Bauund Zonenreglemente (inkl. Zonenpläne) und die seitherigen Anpassungen:  Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Gelfingen vom 5. Juli 1993  Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Hämikon vom 14. Juni 1993  Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Hitzkirch vom 9. April 2001  Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Mosen vom 15. Juni 2000  Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Müswangen vom 19. Dezember 1988  Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Retschwil vom 9. September 1991  Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Sulz vom 13. Oktober 1986

2 Alle zur Zeit des Inkrafttretens vom Gemeinderat noch nicht beschlossenen bzw. genehmigten Bebauungs- und Gestaltungspläne sowie alle noch nicht entschiedenen Baugesuche sind nach den Vorschriften dieses Reglements zu beurteilen.

3 Vor Inkrafttreten dieses Reglements genehmigte Bebauungs- und Gestaltungspläne gelten auch nach Inkrafttreten dieses Reglements.

25 Metron AG I Juli 2016 / Januar 2019 I März 2025 I f:\daten\m4\18-120-00\04_ber\02_bzr\ortsplanung 2021 genehmigungsverfahren.docx Anhang I

Zweckbestimmung für die Zone für öffentliche Zwecke gemäss Art. 22 BZR A Kirchen, Kapellen B Pfarreiheim Hitzkirch C Interkantonale Polizeischule Hitzkirch IPH D Kindergarten, Schulen E Alters-, Wohn- und Pflegeheime F Friedhof G Zivilschutzanlage, Feuerwehrlokal, Fernwärmezentrale H Abwasserreinigungsanlage Moosmatte/Mosen I Spielplätze J Parkplatz Mosen

…

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«dient der Erhaltung und Weiterentwicklung des Städtchens Richensee» · Art. Art. 30 Abs. 1

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gesamthöhe≤ 14 mArt. 30, S. 170.95
Gebäudelänge≤ 20 mArt. 30, S. 170.95
Vollgeschosse≥ 2 VollgeschosseArt. 30, S. 170.90
Dachneigung≥ 35 °Art. 30, S. 170.90
Dachneigung≤ 40 °Art. 30, S. 170.90

Extrahiert aus der BZO Hitzkirch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Ortsbildschutzzone Richensee

Was gilt in der Zone Ortsbildschutzzone Richensee in Hitzkirch?
Vollgeschosse ≥ 2 Vollgeschosse, Gebäudelänge ≤ 20 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Hitzkirch erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Ortsbildschutzzone Richensee sein?
Laut BZO Hitzkirch: Vollgeschosse ≥ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Hitzkirch?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Hitzkirch ein?
Baugesuche in Hitzkirch laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Bereich Hochbau (Bau, Umwelt, Wirtschaft), Luzernerstrasse 8, Postfach 339, 6285 Hitzkirch. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Ortsbildschutzzone Richensee in der BZO Hitzkirch?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Hitzkirch erwähnen die Zone Ortsbildschutzzone Richensee namentlich, darunter Art. 8, Art. 30, Art. 68. BZO Hitzkirch lesen →

Weitere Zonen in Hitzkirch