Zone W1 · Greifensee
Zürich · BFS 194 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone W1 in Greifensee (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 20 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Beglaubigte Katasterkopie, max. 2 Jahre alt (Acht Grad Ost AG, Kloten)
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuch in der Regel 4-fach einzureichen
- Grundbuchauszug max. 2 Jahre alt, Original plus 1 Kopie
- Formvorschriften: A4 gefaltet, weisses festes lichtbeständiges Papier
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hoch- und Tiefbau
- 043 399 21 41
- bau@greifensee.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Greifensee, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO der Gemeinde Greifensee · S. 3
Das Gemeindegebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungs zonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen, inkl. den zugehörigen Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutzverordnung, eingeteilt. Zonen
ES Kernzone I KI III Kernzone II KII III Quartiererhaltungszone QEZ II Zentrumszone Z III Wohnzonen: Eingeschossige Wohnzone Ost W1 Ost II Eingeschossige Wohnzone West W1 West II Zweigeschossige Wohnzone W2 II Dreigeschossige Wohnzone W3 II Viergeschossige Wohnzone W4 II Zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 III Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 III Viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 III Gewerbezone G III Zone für öffentliche Bauten Oe III Erholungszonen: Erholungszone Freizeit- und Sportzentrum E1 III Erholungszone Awandel E2 II Erholungszone Garnhänki-Wiese E3 II Erholungszone Ocht E4 III Freihaltezone F -
Art. 25BZO der Gemeinde Greifensee · S. 9
Grundmasse W1 W2/WG2 W3/WG3 W4/WG4 Ausnützungsziffer max.
40% 55% 65% Überbauungsziffer max. 20% Vollgeschosse max. 1 2 3 4 Anrechenbare Dach- und Attikageschosse max. 1 1 1 / 2* 1 Fassadenhöhe max. m 4.5 7.5 10.5 13.5 Gesamthöhe max. m 8.5 12 17 18.5 Grosser Grenzabstand min. m 8 10 10 12 Kleiner Grenzabstand min. m 3.5 4 4 5 Grundmasse
* bei WG3
Art. 29BZO der Gemeinde Greifensee · S. 10
Dachgestaltung
1In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten sind nur Schrägdächer zulässig.
2Dachaufbauten und Dacheinschnitte dürfen insgesamt nicht breiter als ein Drittel der zugehörigen Fassadenlänge sein. In den Zonen W1 Ost und W1 West dürfen sie zudem die Traufe nicht durchbrechen.
3Im Schutzgebiet sind für die Belichtung von Dachgeschossen einzelne, in der Dachfläche liegende, hochrechteckige Dachflächenfenster bis max. 0.50 m2 Licht fläche zulässig.
4Nicht anrechenbare Dachgeschosse im Schutzgebiet sind über die Stirnseiten zu belichten.
5Flachdächer sind zu begrünen, soweit sie nicht als Terrasse genutzt werden.
Art. 32BZO der Gemeinde Greifensee · S. 10
Zone W1 Ost
1In der Zone W1 Ost (Tumiger-, Wildsbergstrasse) gelten folgende Bestimmun gen:
a)Die Summe der seitlichen Grenzabstände aller oberirdischen Gebäude muss je Parzelle, parallel zur Strasse gemessen, mindestens 15 m betragen.
b)Die Gebäudelänge beträgt maximal 20 m. Werden zwei Hauptgebäude durch ein oder mehrere Klein- und Anbauten aneinander gebaut, so definiert sich die Gebäudelänge durch Addition aller Gebäude. Zone W1 West
2In der Zone W1 West (Grafenwiesen-, Sandacherweg) gelten folgende Be stimmungen:
a)Flachdächer sind zulässig. Schrägdächer sind bis zu einer Neigung von max. 30° gestattet.
b)Die Gebäudelänge beträgt maximal 20 m. Werden zwei Hauptgebäude durch ein oder mehrere Klein- und Anbauten aneinander gebaut, so definiert sich die Gebäudelänge durch Addition aller Gebäude. 10
Art. 41BZO der Gemeinde Greifensee · S. 13
1Maximal ein anrechenbares Untergeschoss ist in allen Zonen zulässig. Davon ausgenommen sind Bauten im Ortsbildperimeter von kantonaler Bedeutung. Untergeschosse
2In der Zone W1 Ost dürfen anrechenbare Untergeschosse nur in Erscheinung treten, wenn die Höhendifferenz zwischen den Schnittlinien der bergseitigen und der talseitigen Fassade mit dem massgebenden Terrain mindestens 1.4 m beträgt. Ein anrechenbares Untergeschoss darf nicht mehrheitlich über dem gestalteten Terrain liegen.
3In den übrigen Zonen dürfen anrechenbare Untergeschosse mit Ausnahme von untergeordneten Abgrabungen nicht in Erscheinung treten.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 20 % | Art. 25, S. 9 | 0.92 |
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 25, S. 9 | 0.92 |
| Fassadenhöhe | ≤ 4.5 m | Art. 25, S. 9 | 0.92 |
| Gesamthöhe | ≤ 8.5 m | Art. 25, S. 9 | 0.92 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 25, S. 9 | 0.92 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 25, S. 9 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Greifensee (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.