Art. 41 · Nutzweise und Massvorschriften
BZO der Gemeinde Greifensee · S. 13 · Original-PDF
1Maximal ein anrechenbares Untergeschoss ist in allen Zonen zulässig. Davon ausgenommen sind Bauten im Ortsbildperimeter von kantonaler Bedeutung. Untergeschosse
2In der Zone W1 Ost dürfen anrechenbare Untergeschosse nur in Erscheinung treten, wenn die Höhendifferenz zwischen den Schnittlinien der bergseitigen und der talseitigen Fassade mit dem massgebenden Terrain mindestens 1.4 m beträgt. Ein anrechenbares Untergeschoss darf nicht mehrheitlich über dem gestalteten Terrain liegen.
3In den übrigen Zonen dürfen anrechenbare Untergeschosse mit Ausnahme von untergeordneten Abgrabungen nicht in Erscheinung treten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.