Zone Z · Egg

Zürich · BFS 192 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone Z in Egg (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 9.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 45 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan mit Geometer-Baulinien und -Unterschrift
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Unterschriftenblatt mit QES oder Originalunterschriften

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Egg, in denen «Z» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Egg · S. 5

Zonen Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen mit zugehörigen Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutzverordnung eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist: Zonen

ES

a)Bauzonen

Kernzone I K I 65 III

Kernzone II K II 65 III

Kernzone I Usser-Vollikon K I 65 III

Zentrumszone Z 100 III

Wohnzone W 30 II

Wohnzone W 40 II

Wohnzone W 60 II

Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG 40 III

Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG 60 III

Gewerbezone G 6 III

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA II/III

b)Weitere Zonen

kommunale Landwirtschaftszone L III

kommunale Freihaltezone F

Erholungszone E

Reservezone R

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Art. 40BZO Egg · S. 19

Mobilfunkanlagen

1Visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen haben grundsätzlich der lokalen Versorgung zu dienen. In den Gewerbezonen G 6 sowie in der Zone für öffentliche Bauten auf dem Areal der ARA Esslingen können überdies auch Anlagen für die regionale Versorgung erstellt werden.

2Visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen sind in folgenden Zonen und gemäss folgenden Prioritäten zulässig: a. 1. Priorität: Gewerbezonen G 6 und Zone für öffentliche Bauten auf dem Areal der ARA Esslingen und dem Areal Werkhof/Feuerwehr Egg sowie die Zone für öffentliche Bauten bei der Endstation der Forchbahn in Esslingen. b. 2. Priorität: Zentrumszone Z 100 und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG 60 c. 3. Priorität: Alle anderen Bauzonen

3Die betreibende Firma erbringt für visuell als solche wahrnehmbare Mobilfunkanlagen den Nachweis, dass in den Zonen mit jeweils höherer Priorität keine Standorte zur Verfügung stehen.

4Baugesuche für Mobilfunkanlagen im Bereich von Natur- und Heimatschutzobjekten sind bezüglich der Einordnung von einer externen Fachperson zu begutachten, sofern die Anlage visuell als solche wahrnehmbar ist. 19 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Egg ____________________________________________________________________________ D. Vorschriften zur Förderung der Siedlungsökologie

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Art. 41BZO Egg · S. 20

Grünflächenziffer

1Für die nachstehend aufgeführten Bauzonen gelten folgende minimalen Grünflächenziffern:

–Kernzonen K I, K II und K I Usser-Vollikon 25 %

–Zentrumszone 25 %

- Zonen W 30, W 40, W 60
40 %
- Zonen WG 40 und WG 60 1)

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 20) verbindlich lesbar.

35 %

–Gewerbezone 10 %

–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 2) 25 %

1) Das Mass der Grünflächenziffer darf um das Mass des Gewerbeanteils reduziert werden. 15 % Grünflächenziffer sind in jedem Fall erforderlich. 2) Bei den Arealen der ARA, dem Werkhof und der Feuerwehr kann die Grünflächenziffer aus betrieblichen Gründen auf 10 % reduziert oder ganz weggelassen werden.

2Ein teilweiser Ersatz der anrechenbaren Grünflächen ist möglich, wenn ein Gestaltungskonzept eingereicht wird, mit welchem eine mindestens ebenso hohe Qualität bezüglich Ökologie und Ortsklima erreicht werden kann. Solche Massnahmen sind in den Plänen entsprechend zu bezeichnen.

3Als zusätzliche Begrünungsmassnahmen gelten insbesondere: - das Pflanzen von zusätzlichen Bäumen (1 grosskroniger Baum mit einem Durchmesser von min. 4 m entspricht 50 m2 Grünfläche), - die dauerhafte, bodengebundene Begrünung von Fassaden (3 m2 begrünter Fassade entspricht 1 m2 Grünfläche), - die dauerhafte intensive Dachbegrünung bei welcher dank einem ausreichend starken Bodenaufbaus sichergestellt ist, dass diese nicht regelmässig austrocknet (2 m2 intensive Dachbegrünung entspricht 1 m2 Grünfläche).

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Zentrumszone sind Wohnen, nicht störendes und mässig störendes Gewerbe zulässig.» · Art. 16

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 1Art. 16bis, S. 120.85
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 16bis, S. 120.90
Gebäudelänge≤ 45 mArt. 16bis, S. 120.90
Gebäudehöhe≤ 9.5 mArt. 16bis, S. 120.75
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 16bis, S. 120.90
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 16bis, S. 120.90
Grünflächenziffer≥ 25 %Art. 41, S. 200.90

Extrahiert aus der BZO Egg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Z

Was gilt in der Zone Z in Egg?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 9.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 45 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Egg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Z sein?
Laut BZO Egg: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 9.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Z einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Egg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Egg?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Egg ein?
Baugesuche in Egg laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Bau und Sicherheit, Forchstrasse 145, 8132 Egg. Ablauf nach der Einreichung →

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