baureif.ch · Unterlagen fürs Baugesuch

Unterlagen für einen Neubau in Würenlos

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Neubau in Würenlos braucht 10 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Würenlos, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

0 von 10 Pflichtunterlagen beisammen0 %

Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Katasterplan im Massstab 1:500 mit Eintragung der projektierten Bauten und Vermassung an die Grenze.

  • Grundriss UG mit Abwasseranlagen, EG mit Grenzabständen/Boden- und Fensterflächen, übrige Stockwerke vermasst; Fassaden und Schnitte mit bestehendem und projektiertem Terrainverlauf. Terrainkotierung: bestehend kursiv, neu normal, Höhen in m.ü.M.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Die Pläne sind technisch korrekt im Format A4 gefaltet, unterschrieben und mit vollständigen Angaben einzureichen; kommunales Baugesuchsformular unter https://www.wuerenlos.ch/fileadmin/00_website/Online-Schalter/Bauverwaltung/baugesuchsformular_01.pdf.

  • Ein Grundbuchauszug ist dem Baugesuch beizulegen.

  • Zu beachten sind neben BauG/BauV/BNO das Gebührenreglement Raumplanung/Umweltschutz/Bauwesen, das Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (Wasser, Abwasser) und das Reglement über die Abgabe elektrischer Energie.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.

    Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

    § 51 Abs. 1 lit. b BauV

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Der detaillierte Umgebungsplan wird erst mit Erteilung der Baubewilligung eingefordert und muss nicht mit der Eingabe eingereicht werden.

  • Die Gemeinde empfiehlt, vor der Eingabe die Anzahl nötiger Plansätze, Gesuchsformulare und allfälliger Zusatzunterlagen mit der Bauverwaltung abzuklären; Mehrkosten wegen mangelhafter Gesuche gehen zulasten der Bauherrschaft.

Einreichen

Zuständig ist Bauverwaltung, Schulstrasse 26, 5436 Würenlos. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Würenlos entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Würenlos; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.