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Unterlagen für einen Neubau in Wohlen (AG)
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Neubau in Wohlen (AG) braucht 11 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Wohlen (AG), je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Situationsplan im Massstab 1:500; Bezug beim Bezirksgeometer (Ingenieurbüro Portmann & Partner).
Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Mindestmassstab 1:100.
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Die Baugesuchsunterlagen sind in Wohlen dreifach einzureichen.
Alle einzureichenden Unterlagen müssen mit den Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser versehen sein.
Das kommunale Baugesuchsformular ist zu verwenden (Download https://www.wohlen.ch/_rtr/onlinedienst_447 oder Bezug bei der Abteilung Planung, Bau und Umwelt); für kleine Vorhaben existiert ein separates Formular für das vereinfachte Verfahren (https://www.wohlen.ch/online-schalter/477/detail).
Ein aktueller Grundbuchauszug (max. 1 Jahr alt) ist beizulegen; Bezug beim Grundbuchamt der Bezirke Bremgarten und Muri.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
§ 51 Abs. 1 lit. b BauV
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: Je nach Bauvorhaben zusätzlich erforderlich
Je nach Bauvorhaben zusätzlich erforderlich: Kanalisationsplan, Schutzraumnachweis (Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz), Hochwasserschutznachweis und Selbstdeklaration der Aargauischen Gebäudeversicherung.
Nur wenn: im vereinfachten Verfahren
Bei kleinen Vorhaben im vereinfachten Verfahren sind die Planunterlagen vorgängig von allen angrenzenden Nachbarn unterzeichnen zu lassen; bei grösseren Projekten wird eine Vorbesprechung mit der Abteilung Planung, Bau und Umwelt empfohlen.
Einreichen
Baugesuche in Wohlen (AG) laufen über Papier. Zuständig ist Bereich Planung, Bau und Umwelt, Kapellstrasse 1, 5610 Wohlen. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Wohlen (AG) entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Wohlen (AG); im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.