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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Willisau
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Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Willisau braucht 8 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Luzern und der Gemeinde Willisau, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 4.5 m Gesamthöhe und 50 m² anrechenbare Gebäudefläche mit nur Nebennutzflächen (§ 112 PBG); ihr Grenzabstand beträgt mindestens 3 m (§ 124 PBG).
Pläne
In der Regel im Massstab 1:500, mit eingezeichnetem und vermasstem Vorhaben, den Nachbargebäuden, allen massgebenden Abständen (Grenz-, Gebäude-, Strassen-, Gewässer- und Waldabstand), den Baulinien sowie den Zu- und Wegfahrten (§ 55 Abs. 2a PBV).
Grundrisse aller Geschosse sowie Fassaden- und Schnittpläne im Mindestmassstab 1:100, mit vollständigen Angaben zu Erdgeschoss-, Fassaden- und Gesamthöhen in Metern über Meer, Innen- und Aussenmassen, Fundation, Mauerstärken, Geschoss- und lichten Raumhöhen, Dachkonstruktion, Fenster- und Bodenflächen, Raumzweck, Feuerstellen und Tankanlagen sowie zum bestehenden und projektierten Terrainverlauf mit den wichtigsten Höhenkoten (§ 55 Abs. 2b PBV). Farbregel: Bestand schwarz oder grau, neu rot, Abbruch gelb (§ 55 Abs. 4 PBV).
Plan der Umgebungsgestaltung im Massstab 1:100 mit eingezeichneten und vermassten Abstellflächen für Fahrzeuge, interner Erschliessung, vorhandenen und geplanten Leitungen sowie Spielplätzen und Freizeitanlagen (§ 55 Abs. 2c PBV). Zahl der Abstellplätze nach SN 640 281 (§ 47 PBV).
Im Massstab 1:100 mit Vermassung, Höhenkoten sowie Angaben zu Gefälle und verwendetem Material (§ 55 Abs. 2e PBV).
Formulare und Nachweise
Das Baugesuch ist unter Verwendung des kantonalen elektronischen Formulars digital einzureichen; zusätzlich ist ein Exemplar in Papierform einzureichen, die Gemeinde kann weitere verlangen (§ 55 Abs. 1 PBV, § 188 PBG). Die elektronische Eingabe ist seit 01.01.2023 vorgeschrieben und gilt seit 01.01.2024 in allen Gemeinden; das Papierexemplar bleibt trotzdem Pflicht.
Das elektronische Baugesuch ist mit einem eigenhändig unterzeichneten Unterschriftenblatt im PDF-Format einzureichen; alternativ genügt eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine Authentifizierung mit zugelassener eID (§ 56 Abs. 1 PBV). Unterzeichnet wird von Bauherrschaft und Grundeigentümerschaft (§ 188 Abs. 1 PBG); bei gemeinschaftlichem Eigentum ist die Zustimmung nachzuweisen (§ 56 Abs. 2 PBV).
Detaillierte Berechnungen zum Nachweis der Einhaltung der vorgeschriebenen Bauziffern (§ 55 Abs. 2i PBV). Welche Ziffern gelten, hängt vom Regime der Gemeinde ab: neu die Überbauungsziffer, altrechtlich Ausnützungs- und Überbauungsziffer.
Die kantonale Deklaration samt den darin geforderten Beilagen (§ 55 Abs. 2g PBV); materiell verlangt § 40 PBV, dass Bauten nach den anerkannten Regeln der Technik erdbebensicher erstellt und unterhalten werden.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Angaben zu Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle; die Flächenbilanz der Bodenbefestigungen nur ausserhalb der Bauzonen und nicht bei Umbau oder Umnutzung im bestehenden Volumen.
Nachweis der Bodenverwertung nach eidgenössischer Abfallverordnung (§ 55 Abs. 2j PBV) sowie Angaben zu Art, Qualität und Menge der Abfälle und deren Verwertung (§ 55 Abs. 2k PBV). Ausserhalb der Bauzone zusätzlich Plan und Flächenbilanz der Bodenbefestigungen und -versiegelungen (§ 55 Abs. 2m PBV).
§ 55 Abs. 2 lit. j, k und m PBV
Nur wenn: Unterlagen zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr nach den Vorgaben des Departements, etwa Verkehrsgutachten oder Mobilitätskonzept.
Verkehrsgutachten, Mobilitätskonzept und dergleichen nach den Vorgaben des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (§ 55 Abs. 2l PBV). Bei Hochhäusern zusätzlich ein Übersichtsplan 1:500 bis 1:2000, ein Modell und ein Schattenwurfdiagramm (§ 55 Abs. 2f PBV).
§ 55 Abs. 2 lit. l PBV
Nur wenn: Für neue oder geänderte Wasseranschlüsse
Für neue oder geänderte Wasseranschlüsse stellt die Stadt Willisau ein eigenes Formular 'Gesuch Wasseranschluss' im Online-Schalter bereit (https://willisau.ch/files/Files/Bilder/Inhalt/Sachbereiche/Bauamt/Online-Schalter_Formulare/Bau_Wasseranschlussgesuch_fertig.pdf).
Nur wenn: Für den Anschluss von Abwasserleitungen
Für den Anschluss von Abwasserleitungen ist das kommunale Anschlussgesuch an die ARA Wiggertal einzureichen (https://willisau.ch/files/Files/Bilder/Inhalt/Sachbereiche/Bauamt/Online-Schalter_Formulare/Anschlussgesuch_Ara_Wiggertal_fertig.pdf).
Kommunales Deklarationsformular zur Berechnung der Anschlussgebühren Abwasser/Frischwasser (https://willisau.ch/files/Files/Bilder/Inhalt/Sachbereiche/Bauamt/Online-Schalter_Formulare/WV_SE_deklaration__002_.pdf).
Einreichen
Baugesuche in Willisau laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Abteilung Bau und Infrastruktur · Raumplanung und Baubewilligungen, Zehntenplatz 1, 6130 Willisau. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Willisau entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Willisau; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.