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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Stäfa

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Stäfa braucht 10 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Stäfa, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Der Katasterplan ist beim Nachführungsgeometer Corrodi Geomatik AG zu beziehen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Bei Vorhaben in der Kernzone

    Bei Vorhaben in der Kernzone ist ein Farb-/Materialkonzept gemäss Praxisleitfaden 'Farbigkeit in Stäfas Kernzonen' vorzulegen.

  • Die Liegenschaftsentwässerung ist gemäss gemeindlicher 'Wegleitung Plandarstellung Liegenschaftsentwässerung' darzustellen; für Baustellen separates Formular 'Gesuch Entwässerung Baustellen'.

  • Nur wenn: Erdwärmesonden

    Erdwärmesonden sind nach dem gemeindlichen 'Erdsonden Praxisleitfaden' zu projektieren und nachzuweisen.

  • Nur wenn: Für Feuerungs-/Heizungsanlagen

    Für Feuerungs-/Heizungsanlagen ist das separate gemeindliche Formular 'Gesuch Feuerungsanlagen' einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Vorhaben in der Kernzone bzw. der Quartiererhaltungszone Kreuzstrasse

    Bei Vorhaben in der Kernzone bzw. der Quartiererhaltungszone Kreuzstrasse ist der Kernzonenplan bzw. Quartiererhaltungszonenplan (je CHF 10.00) beizuziehen.

Einreichen

Baugesuche in Stäfa laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Fachbereich Baubewilligungen, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Stäfa entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Stäfa; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.