baureif.ch · Unterlagen fürs Baugesuch

Unterlagen für einen Umbau in Rupperswil

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Rupperswil braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Rupperswil, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

0 von 12 Pflichtunterlagen beisammen0 %

Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Der Grundbuchplan (amtliche Katasterkopie) ist in 3 Exemplaren beizulegen.

  • Baupläne im Doppel im Massstab 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte).

  • Situationsplan mit Wasseranschluss und Anschluss an die Kanalisation ist im Doppel einzureichen.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Das kommunale Formular ist zugleich Gesuch um Anschluss an Kanalisation, Wasser-, Strom- und Fernwärmeversorgung (Zutreffendes ankreuzen) und ist im Doppel einzureichen, unterschrieben von Bauherr/Bevollmächtigtem, Grundeigentümer, Projektverfasser und verantwortlichem Bauleiter.

  • Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer; das Berechnungsschema (Summe aller nutzbaren Brutto-Geschossflächen / reine Grundstückfläche) ist beizulegen, sofern die AZ nicht in der Bau- und Zonenordnung enthalten ist.

  • Baukostenschätzung (approximativ, ohne Land, inkl. Umgebungsarbeiten), aufgrund der kubischen Berechnung nach SIA-Normen; das Berechnungsschema ist beizulegen.

  • Im Formular ist zu bestätigen, ab wann die Profile aufgestellt und die Grenzsteine freigelegt oder durch den Grundbuchgeometer rekonstruiert worden sind.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.

    Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

    § 51 Abs. 1 lit. b BauV

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Eingabe baulicher Zivilschutz: Baugesuchsprojekt 1-fach, Schutzraumprojekt im Massstab 1:50 2-fach.

  • Nur wenn: bei Bauten an Kantonsstrassen, Bächen/Flüssen, ausserhalb des Baugebiets sowie bei Industrie- und Gewerbebauten

    Vollständige Anzahl Plansätze inkl. speziellem Formular der kantonalen Koordinationsstelle, notwendig bei Bauten an Kantonsstrassen, Bächen/Flüssen, ausserhalb des Baugebiets sowie bei Industrie- und Gewerbebauten.

  • Nur wenn: Je nach Vorhaben

    Je nach Vorhaben: Gesuch für Ölfeuerungs-, Gas- und Tankanlagen, Nachweis der Wärmedämmung, Nachweis des Lärmschutzes, Anschlussbegehren für die Fernwärmeversorgung, Gesuch für die kommunale/kantonale Brandschutzbewilligung sowie schriftliche Begründung von Ausnahmebewilligungen.

Einreichen

Zuständig ist Bauverwaltung (Bereich Bau, Planung und Umwelt), Poststrasse 9, 5102 Rupperswil. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Rupperswil entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Rupperswil; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.