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Unterlagen für eine Anlage in Reinach (AG)
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Ein Baugesuch für eine Anlage (Solaranlage, Wärmepumpe, Antenne, Reklame) in Reinach (AG) braucht 8 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Reinach (AG), je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Aktueller amtlicher Situationsplan 1:500 mit Projekteintrag, inkl. Anschlüssen für Wasser, Kanalisation und elektrische Energie, Baulinien, Zufahrt sowie vermassten Grenz- und Gebäudeabständen.
Kolorierte Projektpläne 1:100 oder 1:50. Abweichendes Farbschema: bestehende Bauteile grau/schwarz, Abbruch gelb; neue Bauteile nach Material: Beton grün oder blau, Mauerwerk rot, Holz braun.
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Ein aktueller amtlicher Grundbuchauszug ist als erforderliche Beilage zum Baugesuch aufgeführt.
Detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer inkl. Schemabeilage und Attikaschema; zusätzlich kubische Berechnung nach SIA.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur in der Kern-, Dorf- oder Altstadtzone.
Sämtliche Pläne und der Baugesuchumschlag sind vom Bauherrn, Verfasser und Grundeigentümer unterzeichnet in dreifacher Ausfertigung einzureichen, die Pläne A4 gefaltet sowie zusätzlich in digitaler Form. Je nach Vorhaben erhöht sich die Zahl der Plansätze (Schutzraum, Procap bei MFH ab 4 Wohnungen, Feuerwehr bei MFH/Gewerbe, Ortsbildberater, Naturschutzkommission ausserhalb Baugebiet).
Nur wenn: Bestehen Fuss-/Fahrwegrechte, Grenzbaurechte oder andere Rechte und Lasten
Bestehen Fuss-/Fahrwegrechte, Grenzbaurechte oder andere Rechte und Lasten, ist jeweils der Dienstbarkeitsvertrag beizulegen.
Nachweis Hochwasserschutz mit dem Formular der Aargauischen Gebäudeversicherung (agv-ag.ch).
Nur wenn: bei bestehenden Gebäuden
Neben der Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise bei Neu- und Erweiterungsbauten verlangt Reinach bei bestehenden Gebäuden die Deklaration zur Überprüfung der Erdbebensicherheit.
Einreichen
Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Regionalzentrum Werkhof, Heuweg 11, 5734 Reinach AG. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Reinach (AG) entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Reinach (AG); im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.