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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Oftringen

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Oftringen braucht 8 Unterlagen in jedem Fall und 9 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Oftringen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Situationsplan 1:500 oder 1:1000 in 2 Exemplaren, vom Nachführungsgeometer unterzeichnet und in der Regel nicht älter als 5 Jahre; mit Massstab, Nordrichtung, projektierten Bauten, Werkleitungsanschlüssen, Baulinien, Zufahrten und Parkfeldern, Aussenmassen, Abständen zu Strassen/Grenzen/Gebäuden/Gewässern/Wäldern sowie Höhenkoten inkl. Höhenfixpunkt in m ü.M.

  • Bauprojektpläne 2-fach (bei Kleinbauten: Situationsplan, Grundriss, Schnitte und Ansichten je 2-fach mit Vermassung). Verlangt werden u.a. Aussenwand-/Isolationsstärken, Raumbezeichnungen, Boden- und Fensterflächen in m², Gebäude-/Firsthöhen, Kniestockhöhen, gewachsenes und projektiertes Terrain bis an die Grundstückgrenzen, Längsschnitt durch die Garagenzufahrt inkl. Strassenanschluss sowie Farbregeln rot=neu, gelb=Abbruch, grau/schwarz=bestehend.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Das Gesuchsformular ist 1-fach, vollständig ausgefüllt und von Gesuchsteller(in), Grundeigentümer(in) und Projektverfasser(in) unterzeichnet einzureichen; Bausumme nicht vergessen.

  • Bauprofile müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung und Erdgeschosskote erkennen lassen; auch Strassen, Parkfelder, Stützmauern, Einfriedungen und wesentliche Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe müssen profiliert werden.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Falls das Bauvorhaben gemäss Gefahrenkarte Hochwasser in einer gefährdeten Zone liegt

    Falls das Bauvorhaben gemäss Gefahrenkarte Hochwasser in einer gefährdeten Zone liegt, ist der Hochwasserschutznachweis bzw. die Selbstdeklaration (AGV) 1-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Je nach Bauvorhaben

    Je nach Bauvorhaben sind Kanalisationspläne in 2 Exemplaren einzureichen; bei Kleinbauten Angaben über die Entwässerung (Kanalisationsplan, oberflächige Entwässerung) 1-fach.

  • Nur wenn: Bei Wohnbauten

    Bei Wohnbauten ist ein Wohnungsspiegel 1-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Arealüberbauungen

    Bei Arealüberbauungen sind ein Fachbericht sowie ein Schattendiagramm (Winter-Mittelwert) je 1-fach einzureichen.

  • Nur wenn: Bei Rückbauten

    Bei Rückbauten ist die Deklaration zu Gebäuderückbauten 1-fach beizulegen.

  • Nur wenn: Im vereinfachten Verfahren

    Im vereinfachten Verfahren (ohne Publikation) ist die schriftliche Zustimmung der direkt angrenzenden Grundeigentümer 1-fach beizubringen; das verkürzt die Bearbeitung um rund 30 Tage.

  • Nur wenn: Bei kürzlich erfolgten Handänderungen

    Bei kürzlich erfolgten Handänderungen genügt ausnahmsweise eine Kopie des Kaufvertrages anstelle des Grundbucheintrags.

Einreichen

Baugesuche in Oftringen laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Bauen Planen Umwelt, Zürichstrasse 30, 4665 Oftringen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Oftringen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Oftringen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.