baureif.ch · Unterlagen fürs Baugesuch

Unterlagen für einen Umbau in Oberwil (BL)

Basel-Landschaft · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Oberwil (BL) braucht 6 Unterlagen in jedem Fall und 13 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Oberwil (BL), je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

0 von 6 Pflichtunterlagen beisammen0 %

Pläne

  • Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.

    § 87 Abs. 2 RBV: Originalsituationsplan des Nachführungsgeometers, höchstens ein halbes Jahr alt, mit Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt und EG-Kote

  • Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.

    § 87 Abs. 2 RBV: Projektpläne mindestens 1:100 mit den wichtigsten Massen, Koten und Terrainlinien (gewachsen, neu)

  • Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.

    Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026): zonenrelevante Höhenkoten durch unabhängiges Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt

Formulare und Nachweise

  • Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.

    § 86 RBV; Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL

  • Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    § 86 Abs. 2 RBV: Wird das Baugesuch nicht von der Grundeigentümer- bzw. Baurechtsnehmerschaft gestellt, ist auch deren Unterschrift erforderlich

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.

  • Nur wenn: Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).

    § 87 Abs. 3 Bst. d RBV: Zivilschutz-Unterlagen bei Neubauten, in denen sich regelmässig Personen aufhalten; Wegleitung Baugesuche BL

  • Nur wenn: Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.

    Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.

    § 87 Abs. 3 Bst. a RBV (SGS 400.11)

  • Nur wenn: Bei Projekten, welche von einer Naturgefahr oder einem Gefahrenhinweis betroffen sind.

    Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).

    § 87 Abs. 3 Bst. h RBV

  • Nur wenn: Bei allen Um- und Rückbauten sowie bewilligungspflichtigen Installationsarbeiten in Gebäuden und an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.

    Bei Um-/Rückbauten und Installationsarbeiten an Bausubstanz mit Baujahr vor 1990.

    § 87 Abs. 3 Bst. j RBV (Schadstoffermittlung bei Rückbau von Bauten mit Baujahr vor 1990)

  • Nur wenn: Bei Bauvorhaben, in denen Aushub- oder Abbruchmaterial anfällt, sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

    Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

    § 87 Abs. 3 Bst. e RBV

  • Nur wenn: auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung

    Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.

    Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Baugesuchsunterlagen

  • Nur wenn: bei Baugesuchen für Industrie- und Gewerbebauten, sowie für Mehrfamilienhäuser und allen Projekten mit Autoeinstellhallen; bei Einfamilien- und Reiheneinfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Bauten kann in der Regel darauf verzichtet werden

    Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».

    Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Abschnitt Brandschutz; § 79 RBV

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen

    Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.

    § 87 Abs. 3 Bst. i RBV (SGS 400.11)

  • Nur wenn: Bei neuem oder geändertem Wasseranschluss

    Bei neuem oder geändertem Wasseranschluss ist das kommunale Wasseranschluss-Gesuch über den Online-Schalter der Gemeinde einzureichen. Quelle: https://www.oberwil.ch/online-schalter/13701/detail

  • Für den Anschluss an die Kanalisation ist das kommunale Kanalisationsbegehren über den Online-Schalter der Gemeinde einzureichen. Quelle: https://www.oberwil.ch/online-schalter/13697/detail

  • Nur wenn: Bei Beanspruchung oder Aufgrabung von öffentlichem Grund

    Bei Beanspruchung oder Aufgrabung von öffentlichem Grund (z. B. für Werkleitungen, Zufahrten) ist ein separates kommunales Bewilligungsgesuch einzureichen. Quelle: https://www.oberwil.ch/online-schalter/13631/detail

Einreichen

Baugesuche in Oberwil (BL) laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Bauten und Planung, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Oberwil (BL) entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Oberwil (BL); im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.