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Unterlagen für einen Umbau in Obersiggenthal

Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Umbau in Obersiggenthal braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Obersiggenthal, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Situationsplan 1:500 des Bauplatzes und seiner Umgebung auf einer vom Bezirksgeometer unterzeichneten Grundbuchplankopie, die nicht älter als 1 Jahr sein darf, mit Eintragung der projektierten Bauten, der Anschlüsse für Kanalisation und Wasserversorgung, der Baulinien, der Zufahrt sowie der Grenz- und Gebäudeabstandsmasse.

  • Projektpläne mind. 1:100 oder 1:50 mit Erdgeschossgrundriss inkl. Umgebungs- und Gartengestaltung, allen Geschossen, Fassaden und Schnitten; bestehender und projektierter Terrainverlauf sowie an allen Gebäudeecken auf das bestehende Terrain vermasste Erdgeschosskoten. Kotierung: Terrain bestehend in schräger, Terrain neu in senkrechter Schrift; bei Umbauten Farben schwarz (bleibend) / gelb (Abbruch) / rot (neu).

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Baugesuche sind im Doppel einzureichen; das Baugesuchsformular ist vollständig ausgefüllt und von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet, die Pläne im Normalformat DIN A4 gefaltet.

  • Vermasstes Berechnungsschema für die Ermittlung der Ausnützungsziffer bzw. der Grünflächenziffer in der Gewerbezone, übersichtlich dargestellt und mit den zur Verständigung notwendigen Skizzen versehen.

  • Gesuchsformulare für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation und das Wassernetz mit allen zugehörigen Berechnungen und Plänen. Die kommunalen Formulare (Kanalisation-Anschlussgesuch, Wasseranschluss-Gesuch) stehen auf der Bauwesen-Seite zum Download.

  • Ein Grundbuchauszug ist beizulegen; zu beziehen beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden.

  • Das Baugespann muss bei der Einreichung des Baugesuches erstellt sein und Umrisse, Firsthöhe, Fassadenhöhen, Dachneigung und Erdgeschosskote talseitig an allen Profilstangen erkennen lassen; Grenzpunkte sind freizulegen, fehlende Grenzzeichen vorgängig durch den Bezirksgeometer rekonstruieren zu lassen. Die öffentliche Publikation erfolgt erst nach Abnahme des Baugespanns; die Ausgangshöhe in m ü.M. für die Erdgeschosskote ±0 ist auf den Plänen klar festzulegen.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.

    Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

    § 51 Abs. 1 lit. b BauV

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: Sofern notwendig

    Sofern notwendig sind Gesuchsformulare für eine kommunale resp. kantonale Brandschutzbewilligung beizulegen.

  • Nur wenn: Wird kein Schutzraum gebaut

    Wird kein Schutzraum gebaut, ist der Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe statt Bau eines Schutzraumes einzureichen.

  • Die Gemeinde führt auf der Bauwesen-Seite ein eigenes Formular 'Farb- und Materialkonzept' als Baugesuchsunterlage (https://www.obersiggenthal.ch/fileadmin/user_upload/20260728_Farb-_und_Materialkonzept.pdf).

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Landstrasse 134a, 5415 Nussbaumen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Obersiggenthal entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Obersiggenthal; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.