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Unterlagen für einen Umbau in Obersiggenthal
Aargau · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für einen Umbau in Obersiggenthal braucht 12 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Obersiggenthal, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.
Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).
§ 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG
Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.
Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).
§ 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG
Situationsplan 1:500 des Bauplatzes und seiner Umgebung auf einer vom Bezirksgeometer unterzeichneten Grundbuchplankopie, die nicht älter als 1 Jahr sein darf, mit Eintragung der projektierten Bauten, der Anschlüsse für Kanalisation und Wasserversorgung, der Baulinien, der Zufahrt sowie der Grenz- und Gebäudeabstandsmasse.
Projektpläne mind. 1:100 oder 1:50 mit Erdgeschossgrundriss inkl. Umgebungs- und Gartengestaltung, allen Geschossen, Fassaden und Schnitten; bestehender und projektierter Terrainverlauf sowie an allen Gebäudeecken auf das bestehende Terrain vermasste Erdgeschosskoten. Kotierung: Terrain bestehend in schräger, Terrain neu in senkrechter Schrift; bei Umbauten Farben schwarz (bleibend) / gelb (Abbruch) / rot (neu).
Formulare und Nachweise
Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.
Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars
Baugesuche sind im Doppel einzureichen; das Baugesuchsformular ist vollständig ausgefüllt und von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet, die Pläne im Normalformat DIN A4 gefaltet.
Vermasstes Berechnungsschema für die Ermittlung der Ausnützungsziffer bzw. der Grünflächenziffer in der Gewerbezone, übersichtlich dargestellt und mit den zur Verständigung notwendigen Skizzen versehen.
Gesuchsformulare für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation und das Wassernetz mit allen zugehörigen Berechnungen und Plänen. Die kommunalen Formulare (Kanalisation-Anschlussgesuch, Wasseranschluss-Gesuch) stehen auf der Bauwesen-Seite zum Download.
Ein Grundbuchauszug ist beizulegen; zu beziehen beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden.
Das Baugespann muss bei der Einreichung des Baugesuches erstellt sein und Umrisse, Firsthöhe, Fassadenhöhen, Dachneigung und Erdgeschosskote talseitig an allen Profilstangen erkennen lassen; Grenzpunkte sind freizulegen, fehlende Grenzzeichen vorgängig durch den Bezirksgeometer rekonstruieren zu lassen. Die öffentliche Publikation erfolgt erst nach Abnahme des Baugespanns; die Ausgangshöhe in m ü.M. für die Erdgeschosskote ±0 ist auf den Plänen klar festzulegen.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.
Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).
§ 51 Abs. 1 lit. b BauV
Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.
Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).
§ 51 Abs. 3 BauV
Nur wenn: In eBau-Gemeinden
In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.
Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).
Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).
Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)
Nur wenn: Sofern notwendig
Sofern notwendig sind Gesuchsformulare für eine kommunale resp. kantonale Brandschutzbewilligung beizulegen.
Nur wenn: Wird kein Schutzraum gebaut
Wird kein Schutzraum gebaut, ist der Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe statt Bau eines Schutzraumes einzureichen.
Die Gemeinde führt auf der Bauwesen-Seite ein eigenes Formular 'Farb- und Materialkonzept' als Baugesuchsunterlage (https://www.obersiggenthal.ch/fileadmin/user_upload/20260728_Farb-_und_Materialkonzept.pdf).
Einreichen
Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Landstrasse 134a, 5415 Nussbaumen. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Obersiggenthal entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Obersiggenthal; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.