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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Muttenz
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Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Muttenz braucht 0 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Muttenz, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlage bis 12 m² Grundfläche und 2.50 m Höhe bewilligt der Gemeinderat (§ 92 RBV); grössere oder mit dem Haus verbundene Bauten laufen im ordentlichen Verfahren über das Bauinspektorat. Eingeschossige Kleinbauten bis 20 m² (Garagen 36 m²) und 2.5 m Fassadenhöhe dürfen mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn beliebig nahe an die Grenze (§ 57 RBV).
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Kleinbauten (Garten-/Gerätehäuschen, Treibhäuser, Velounterstände u.ä. ohne Feuerungsanlagen, max. 12 m², max. 2.50 m)
Kleinbauten (Garten-/Gerätehäuschen, Treibhäuser, Velounterstände u.ä. ohne Feuerungsanlagen, max. 12 m², max. 2.50 m) werden vom Gemeinderat bewilligt. Sämtliche Unterlagen sind 2-fach einzureichen; das Formular (https://www.muttenz.ch/_doc/6629603) muss vollständig ausgefüllt und mit den Unterschriften von Gesuchsteller/in, Grundeigentümer/in und ggf. Nachbarn versehen sein. Velounterstände bis 1.50 m Höhe und insgesamt max. 6 m² pro Parzelle sind nicht bewilligungspflichtig.
Nur wenn: Beilage zum Kleinbaugesuch
Beilage zum Kleinbaugesuch: Situationsplan 1:500 mit eingetragenem und vermasstem Standort zu Nachbarparzellen, allfälligen Baulinien, Waldrändern und eigenen Gebäuden; kann über www.geoview.bl.ch (Parzellennummer oder Adresse) erstellt werden.
Nur wenn: Beilage zum Kleinbaugesuch
Beilage zum Kleinbaugesuch: Grundriss und Fassadenskizzen mind. im Massstab 1:100 oder Prospekte mit Angabe der Hauptmasse (Länge/Breite/Höhe) der Kleinbaute.
Nur wenn: Wird der Grenzabstand von mind. 2.00 m unterschritten
Wird der Grenzabstand von mind. 2.00 m unterschritten, ist das schriftliche Einverständnis sämtlicher Eigentümer:innen der betroffenen Nachbarparzellen einzuholen (z.B. Unterschrift auf dem Situationsplan mit eingezeichnetem, vermasstem Projekt); alle Unterschriften im Original. Können sie nicht beigebracht werden, schreibt die Gemeinde die Nachbarn an; die Kosten werden dem Gesuchsteller verrechnet.
Für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation stellt die Gemeinde ein eigenes Kanalisationsgesuch-Formular mit Beilagen bereit (https://www.muttenz.ch/_docn/2223005/Kanalgesuch_Muttenz_mit_Beilagen_V240101.pdf), gestützt auf das kommunale Abwasserreglement.
Einreichen
Zuständig ist Abteilung Bau, Planung, Umwelt (Ressort Bewilligungen), Gemeindehaus, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Muttenz entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Muttenz; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.