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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Muttenz

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Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Muttenz braucht 0 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Muttenz, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlage bis 12 m² Grundfläche und 2.50 m Höhe bewilligt der Gemeinderat (§ 92 RBV); grössere oder mit dem Haus verbundene Bauten laufen im ordentlichen Verfahren über das Bauinspektorat. Eingeschossige Kleinbauten bis 20 m² (Garagen 36 m²) und 2.5 m Fassadenhöhe dürfen mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn beliebig nahe an die Grenze (§ 57 RBV).

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Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Kleinbauten (Garten-/Gerätehäuschen, Treibhäuser, Velounterstände u.ä. ohne Feuerungsanlagen, max. 12 m², max. 2.50 m)

    Kleinbauten (Garten-/Gerätehäuschen, Treibhäuser, Velounterstände u.ä. ohne Feuerungsanlagen, max. 12 m², max. 2.50 m) werden vom Gemeinderat bewilligt. Sämtliche Unterlagen sind 2-fach einzureichen; das Formular (https://www.muttenz.ch/_doc/6629603) muss vollständig ausgefüllt und mit den Unterschriften von Gesuchsteller/in, Grundeigentümer/in und ggf. Nachbarn versehen sein. Velounterstände bis 1.50 m Höhe und insgesamt max. 6 m² pro Parzelle sind nicht bewilligungspflichtig.

  • Nur wenn: Beilage zum Kleinbaugesuch

    Beilage zum Kleinbaugesuch: Situationsplan 1:500 mit eingetragenem und vermasstem Standort zu Nachbarparzellen, allfälligen Baulinien, Waldrändern und eigenen Gebäuden; kann über www.geoview.bl.ch (Parzellennummer oder Adresse) erstellt werden.

  • Nur wenn: Beilage zum Kleinbaugesuch

    Beilage zum Kleinbaugesuch: Grundriss und Fassadenskizzen mind. im Massstab 1:100 oder Prospekte mit Angabe der Hauptmasse (Länge/Breite/Höhe) der Kleinbaute.

  • Nur wenn: Wird der Grenzabstand von mind. 2.00 m unterschritten

    Wird der Grenzabstand von mind. 2.00 m unterschritten, ist das schriftliche Einverständnis sämtlicher Eigentümer:innen der betroffenen Nachbarparzellen einzuholen (z.B. Unterschrift auf dem Situationsplan mit eingezeichnetem, vermasstem Projekt); alle Unterschriften im Original. Können sie nicht beigebracht werden, schreibt die Gemeinde die Nachbarn an; die Kosten werden dem Gesuchsteller verrechnet.

  • Für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation stellt die Gemeinde ein eigenes Kanalisationsgesuch-Formular mit Beilagen bereit (https://www.muttenz.ch/_docn/2223005/Kanalgesuch_Muttenz_mit_Beilagen_V240101.pdf), gestützt auf das kommunale Abwasserreglement.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Bau, Planung, Umwelt (Ressort Bewilligungen), Gemeindehaus, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Muttenz entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Muttenz; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.