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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Münchenstein

Basel-Landschaft · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Münchenstein braucht 5 Unterlagen in jedem Fall und 7 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Münchenstein, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlage bis 12 m² Grundfläche und 2.50 m Höhe bewilligt der Gemeinderat (§ 92 RBV); grössere oder mit dem Haus verbundene Bauten laufen im ordentlichen Verfahren über das Bauinspektorat. Eingeschossige Kleinbauten bis 20 m² (Garagen 36 m²) und 2.5 m Fassadenhöhe dürfen mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn beliebig nahe an die Grenze (§ 57 RBV).

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Pläne

  • Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.

    § 87 Abs. 2 RBV: Originalsituationsplan des Nachführungsgeometers, höchstens ein halbes Jahr alt, mit Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt und EG-Kote

  • Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.

    § 87 Abs. 2 RBV: Projektpläne mindestens 1:100 mit den wichtigsten Massen, Koten und Terrainlinien (gewachsen, neu)

Formulare und Nachweise

  • Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.

    § 86 RBV; Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL

  • Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    § 86 Abs. 2 RBV: Wird das Baugesuch nicht von der Grundeigentümer- bzw. Baurechtsnehmerschaft gestellt, ist auch deren Unterschrift erforderlich

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Bei Projekten, welche von einer Naturgefahr oder einem Gefahrenhinweis betroffen sind.

    Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).

    § 87 Abs. 3 Bst. h RBV

  • Nur wenn: Bei Bauvorhaben, in denen Aushub- oder Abbruchmaterial anfällt, sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

    Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

    § 87 Abs. 3 Bst. e RBV

  • Nur wenn: auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung

    Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.

    Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Baugesuchsunterlagen

  • Nur wenn: Bei Parkplätzen/Zufahrten mit Versickerung

    Bei Parkplätzen/Zufahrten mit Versickerung ist eine Bestätigung/Verzichtserklärung 'Autowäsche' der Grundeigentümer obligatorisch und rechtzeitig vor Bauausführung der Bauverwaltung einzureichen (Fahrzeugwäsche und wassergefährdende Stoffe auf diesen Flächen nicht gestattet). Quelle: https://www.muenchenstein.ch/_docn/3900203/Merkblatt_Parkplatze_Gestaltung.pdf

  • Nur wenn: Werden Parkplätze/Zufahrten mit dichtem Hartbelag versehen

    Werden Parkplätze/Zufahrten mit dichtem Hartbelag versehen, sind sie über einen Schlammsammler in die Schmutzwasserkanalisation zu entwässern; dafür ist bei der Gemeinde ein Liegenschaftsentwässerungs-Gesuch einzureichen. Quelle: https://www.muenchenstein.ch/_docn/3900203/Merkblatt_Parkplatze_Gestaltung.pdf

  • Für Einfriedigungen (zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen, längs Strassen mit Zustimmung des Strasseneigentümers) ist ein separates kommunales Gesuch über den Online-Schalter der Gemeinde einzureichen ('Baugesuch für Einfriedung'). Quelle: https://www.muenchenstein.ch/online-schalter/81835/detail

  • Nur wenn: Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen (max. 12 m² Grundfläche, max. 2.50 m Höhe) und Fahrnisbauten

    Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen (max. 12 m² Grundfläche, max. 2.50 m Höhe) und Fahrnisbauten laufen im kleinen Baubewilligungsverfahren über den Gemeinderat; kommunales Gesuchsformular über den Online-Schalter. Quelle: https://www.muenchenstein.ch/online-schalter/82274/detail und https://www.muenchenstein.ch/baugesuchswesen/4775

Einreichen

Baugesuche in Münchenstein laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Bauverwaltung, Schulackerstrasse 4, 4142 Münchenstein. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Münchenstein entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Münchenstein; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.