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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Mönchaltorf

Zürich · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Mönchaltorf braucht 13 Unterlagen in jedem Fall und 3 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Zürich und der Gemeinde Mönchaltorf, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

Kleinbauten sind freistehende Gebäude bis 50 m² Grundfläche und 4.0 m Gesamthöhe (Schrägdach 5.0 m) mit nur Nebennutzflächen (§ 2a ABV); grössere Bauten gelten als Gebäude mit den ordentlichen Massen. Das Verfahren (Anzeige- oder ordentliches Verfahren) bestimmt die Gemeinde.

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Pläne

  • Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

  • Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

  • Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

  • Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

  • Hinweis: In der Regel bei jedem Baugesuch; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Gebäudeumschwung zwingend.

    Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

    § 3 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Amtliche oder vom Grundbuchgeometer beglaubigte Katasterkopie, maximal 2 Jahre alt, erhältlich bei der Ingesa Oberland AG, Guyer-Zeller-Strasse 27, 8620 Wetzikon (Tel. 044 934 33 66). Darauf sind Stellung der projektierten Bauten (auch Unterniveaubauten) zu Grenzen und Nachbarbauten, Erschliessungsstrassen, Zufahrten und Parkplätze darzustellen; Grenz- und Gebäudeabstände sowie Gebäudeabmessungen in Zahlen.

Formulare und Nachweise

  • Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

  • Hinweis: Wenn die Gesuchstellenden über das Baugrundstück nicht alleinverfügungsberechtigt sind; dazu nachbarliche Zustimmungserklärungen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.

    Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

    § 5 Abs. 1 lit. m und l BVV (LS 700.6)

  • Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

  • Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

  • Baugesuche sind im ordentlichen Verfahren 4-fach, im Anzeigeverfahren 3-fach einzureichen; das Baugesuchsformular in gleicher Anzahl wie die Pläne. Bei kantonalen oder sonstigen externen Beurteilungen sind zusätzliche Plansätze für jede beteiligte Amtsstelle nötig.

  • Für alle von der Baueingabe erfassten Grundstücke ist ein Grundbuchauszug (max. 2 Jahre alt) einzureichen; erhältlich beim Notariat, Grundbuch- und Konkursamt, Zürichstrasse 1, 8610 Uster (Tel. 044 905 90 20).

  • Baugesuchsformular und sämtliche Unterlagen sind zu datieren und von Gesuchsteller, Grundeigentümer und Projektverfasser (ggf. bevollmächtigter Vertretung) zu unterzeichnen. Pläne auf A4 gefaltet, aus weissem, festem, lichtbeständigem Papier, gekennzeichnet mit Titel, Gesuchsteller, Objekt, Adresse, Vorhaben und Massstab.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Berechnungen über die Ausnützung in Bezug auf Nutzungsziffern oder eine andere Beschränkung, nötigenfalls mit planlicher Erläuterung.

    Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

    § 5 Abs. 1 lit. b BVV; § 3 Abs. 1 lit. d BVV

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage des Bauvorhabens; bei Neubauten und Umbauten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liegenschaftenentwässerung zwingend.

    Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

    § 5 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BVV

  • Nur wenn: Je nach Art und Lage zusätzlich erforderlich

    Je nach Art und Lage zusätzlich erforderlich (gemäss Merkblatt, § 5 BVV): Terrainaufnahmeplan eines anerkannten Geometers, Nachweis Spiel- und Ruheflächen, detaillierter Umgebungsplan, Farb- und Materialangaben, Modell, Formular Prüfperimeter für Bodenverschiebungen, Zustimmung Näherbaurecht (§ 270 Abs. 3 PBG).

Einreichen

Baugesuche in Mönchaltorf laufen über Papier. Zuständig ist Hochbau, Planung und Umwelt, Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltorf. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Mönchaltorf entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Mönchaltorf; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.