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Unterlagen für einen Neubau in Mellingen

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Hinweis: Mellingen laesst seine Baugesuche derzeit extern bearbeiten. Der Stadtrat hat das Ingenieurbuero Senn AG, Suedallee 2, 5415 Nussbaumen (Bauverwalterin Anita Vollmar, 056 296 33 15) mit den Baugesuchen und den pendenten Bauabnahmen beauftragt. Baugesuchspost an die Gemeindeverwaltung erreicht die zustaendige Stelle nicht.

Ein Baugesuch für einen Neubau in Mellingen braucht 13 Unterlagen in jedem Fall und 13 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Aargau und der Gemeinde Mellingen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Hinweis: Bei geringfügigen Vorhaben können Gemeinderat und Abteilung für Baubewilligungen eine vereinfachte Eingabe gestatten.

    Das Baugesuch muss die für die Beurteilung notwendigen Begründungen, Unterlagen und Pläne enthalten (§ 60 BauG, § 51 Abs. 1 BauV).

    § 51 Abs. 1 und 5 BauV; § 60 Abs. 1 BauG

  • Hinweis: Bauprofile publikationspflichtiger Vorhaben müssen Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote und Terrainveränderungen erkennen lassen.

    Publikationspflichtige Vorhaben sind zu profilieren: Höhen, Umrisse, Dachneigung, Erdgeschosskote, Terrainveränderungen (§ 53 BauV).

    § 53 Abs. 1 BauV; § 60 Abs. 3 BauG

  • Ein aktueller Situations- bzw. Katasterplan im Massstab 1:500 ist beizulegen.

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten/Fassaden im Massstab 1:100 oder 1:50; evtl. ergänzt durch Fotos, Prospekte oder Visualisierungen.

  • Umgebungsplan im Massstab 1:100 oder 1:50.

  • Kanalisationsplan im Massstab 1:100 oder 1:50.

Formulare und Nachweise

  • Die Gemeinden bieten entsprechende Formulare an (§ 51 Abs. 2 BauV); in eBau-Gemeinden ersetzt die digitale Erfassung das physische Formular.

  • Nachweis der Einhaltung der Energiegesetzgebung (§ 51 Abs. 1 lit. a BauV).

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    Unterschriftenfeld «Grundeigentümer/in / Bevollmächtigte/r» des kantonalen Baugesuchsformulars

  • Bei grossen Bauvorhaben ist das kommunale Baugesuchformular in doppelter Ausführung, bei kleinen Bauvorhaben 3-fach in Papier einzureichen, jeweils ausgefüllt und unterschrieben.

  • Die Gesuchsunterlagen sind bei der Abteilung Bau und Planung in physischer Form (im Doppel bzw. 3-fach) und zusätzlich elektronisch als PDF einzureichen.

  • Baugesuch und sämtliche Unterlagen sind datiert und von Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Projektverfasser/in zu unterschreiben; ohne (Allein-)Eigentum sind alle Eigentümerunterschriften oder eine Vollmacht nötig, bei juristischen Personen der Nachweis der Unterschriftsberechtigung (z.B. Handelsregisterauszug).

  • Der Nachweis energetischer Massnahmen bzw. Minergienachweis ist über die kantonale Plattform EVEN einzureichen (gemäss Checkliste 2026 für kleine Bauvorhaben).

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise von Neu- und Erweiterungsbauten sowie von Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur.

    Bei Neu-/Erweiterungsbauten und Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur (§ 51 Abs. 1 lit. b BauV).

    § 51 Abs. 1 lit. b BauV

  • Nur wenn: Wo es die Beurteilung erfordert, können weitere Unterlagen verlangt werden, etwa Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle oder Schattendiagramme.

    Grundrissplan auf beglaubigtem AV-Auszug, Detailpläne, Lärmnachweis, Fotomontagen, Modelle, Schattendiagramme (§ 51 Abs. 3 BauV).

    § 51 Abs. 3 BauV

  • Nur wenn: In eBau-Gemeinden

    In eBau-Gemeinden sind sämtliche Gesuchsunterlagen digital über das Portal einzureichen; Korrespondenz läuft digital.

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Formular Anschlussgebühren Abwasser inkl. Flächenberechnung mit Schema sowie Formular Anschlussgebühren Wasser; bei kleinen Vorhaben Anschlussgesuch mit Berechnung für Wasser, Abwasser und Elektrisch.

  • Nur wenn: Bei bestehenden Kanalisationsleitungen

    Bei bestehenden Kanalisationsleitungen sind Kanal-TV-Aufnahmen einzureichen.

  • Formular Selbstdeklaration Hochwasserschutz oder ein Hochwasserschutznachweis ist beizulegen.

  • Nur wenn: bei dem ein Gebäude mit Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt wird

    Zusatzformular für jedes Projekt, bei dem ein Gebäude mit Wohnungen neu erstellt, umgebaut, abgebrochen oder umgenutzt wird.

  • Nur wenn: für grosse Bauvorhaben

    Ausnützungsberechnung gemäss Checkliste für grosse Bauvorhaben.

  • Nur wenn: bei grossen Bauvorhaben

    Nachweis der erforderlichen Parkplätze bei grossen Bauvorhaben.

  • Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe für Schutzräume mit dem kantonalen Formular.

  • Nur wenn: im vereinfachten Verfahren

    Für das vereinfachte Verfahren sind die Unterschriften der Grundeigentümer aller angrenzenden Nachbarparzellen einzuholen, unabhängig von der Einsehbarkeit; bei Stockwerkeigentum alle Stockwerkeigentümer bzw. Bestätigung der Verwaltung, bei Privatstrassen alle Strassen-Miteigentümer.

  • Nur wenn: Bei Heizungswechseln

    Bei Heizungswechseln u.a.: Situationsplan 1:500 mit Anlagestandort (rot vermasst), Formular Demontage Ölheizung, Lärmschutznachweis mit Beurteilungspegel, Gerätedatenblätter, energetischer Nachweis (Hauptformular AG und EN-3) und Grundrissplan UG mit Rückbau Öltank.

Einreichen

Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Grosse Kirchgasse 23, 5507 Mellingen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Mellingen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Mellingen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.