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Unterlagen für einen Abbruch in Meggen
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Ein Baugesuch für einen Abbruch in Meggen braucht 9 Unterlagen in jedem Fall und 10 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Luzern und der Gemeinde Meggen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Pläne
In der Regel im Massstab 1:500, mit eingezeichnetem und vermasstem Vorhaben, den Nachbargebäuden, allen massgebenden Abständen (Grenz-, Gebäude-, Strassen-, Gewässer- und Waldabstand), den Baulinien sowie den Zu- und Wegfahrten (§ 55 Abs. 2a PBV).
Grundrisse aller Geschosse sowie Fassaden- und Schnittpläne im Mindestmassstab 1:100, mit vollständigen Angaben zu Erdgeschoss-, Fassaden- und Gesamthöhen in Metern über Meer, Innen- und Aussenmassen, Fundation, Mauerstärken, Geschoss- und lichten Raumhöhen, Dachkonstruktion, Fenster- und Bodenflächen, Raumzweck, Feuerstellen und Tankanlagen sowie zum bestehenden und projektierten Terrainverlauf mit den wichtigsten Höhenkoten (§ 55 Abs. 2b PBV). Farbregel: Bestand schwarz oder grau, neu rot, Abbruch gelb (§ 55 Abs. 4 PBV).
Plan der Umgebungsgestaltung im Massstab 1:100 mit eingezeichneten und vermassten Abstellflächen für Fahrzeuge, interner Erschliessung, vorhandenen und geplanten Leitungen sowie Spielplätzen und Freizeitanlagen (§ 55 Abs. 2c PBV). Zahl der Abstellplätze nach SN 640 281 (§ 47 PBV).
Im Massstab 1:100 mit Vermassung, Höhenkoten sowie Angaben zu Gefälle und verwendetem Material (§ 55 Abs. 2e PBV).
Formulare und Nachweise
Das Baugesuch ist unter Verwendung des kantonalen elektronischen Formulars digital einzureichen; zusätzlich ist ein Exemplar in Papierform einzureichen, die Gemeinde kann weitere verlangen (§ 55 Abs. 1 PBV, § 188 PBG). Die elektronische Eingabe ist seit 01.01.2023 vorgeschrieben und gilt seit 01.01.2024 in allen Gemeinden; das Papierexemplar bleibt trotzdem Pflicht.
Das elektronische Baugesuch ist mit einem eigenhändig unterzeichneten Unterschriftenblatt im PDF-Format einzureichen; alternativ genügt eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine Authentifizierung mit zugelassener eID (§ 56 Abs. 1 PBV). Unterzeichnet wird von Bauherrschaft und Grundeigentümerschaft (§ 188 Abs. 1 PBG); bei gemeinschaftlichem Eigentum ist die Zustimmung nachzuweisen (§ 56 Abs. 2 PBV).
Detaillierte Berechnungen zum Nachweis der Einhaltung der vorgeschriebenen Bauziffern (§ 55 Abs. 2i PBV). Welche Ziffern gelten, hängt vom Regime der Gemeinde ab: neu die Überbauungsziffer, altrechtlich Ausnützungs- und Überbauungsziffer.
Die kantonale Deklaration samt den darin geforderten Beilagen (§ 55 Abs. 2g PBV); materiell verlangt § 40 PBV, dass Bauten nach den anerkannten Regeln der Technik erdbebensicher erstellt und unterhalten werden.
Baugesuchsformular inkl. Unterschriftenblatt sowie praktisch alle Pläne und Nachweise sind 3-fach in Papierform einzureichen (abweichend von der kantonalen Baseline); zusätzlich sämtliche Gesuchsunterlagen 1x als PDF als Beilage zum kantonalen eFormular.
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Für Bauten, die infolge ihrer Nutzung ein erhöhtes Risiko aufweisen.
Für Bauten, die infolge ihrer Nutzung ein erhöhtes Risiko aufweisen, nach den Vorgaben der Gebäudeversicherung (§ 55 Abs. 2h PBV).
§ 55 Abs. 2 lit. h PBV
Nur wenn: Angaben zu Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle; die Flächenbilanz der Bodenbefestigungen nur ausserhalb der Bauzonen und nicht bei Umbau oder Umnutzung im bestehenden Volumen.
Nachweis der Bodenverwertung nach eidgenössischer Abfallverordnung (§ 55 Abs. 2j PBV) sowie Angaben zu Art, Qualität und Menge der Abfälle und deren Verwertung (§ 55 Abs. 2k PBV). Ausserhalb der Bauzone zusätzlich Plan und Flächenbilanz der Bodenbefestigungen und -versiegelungen (§ 55 Abs. 2m PBV).
§ 55 Abs. 2 lit. j, k und m PBV
Nur wenn: Unterlagen zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr nach den Vorgaben des Departements, etwa Verkehrsgutachten oder Mobilitätskonzept.
Verkehrsgutachten, Mobilitätskonzept und dergleichen nach den Vorgaben des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (§ 55 Abs. 2l PBV). Bei Hochhäusern zusätzlich ein Übersichtsplan 1:500 bis 1:2000, ein Modell und ein Schattenwurfdiagramm (§ 55 Abs. 2f PBV).
§ 55 Abs. 2 lit. l PBV
Die Gemeinde empfiehlt, das Baugesuch vorgängig mit dem Bauamt gemäss § 4 BZR zu besprechen; auf Wunsch erstellt das Bauamt eine individuelle Checkliste (Anfrage mit Planunterlagen über den Online-Link).
Grundbuchauszug 1-fach gemäss Checkliste Baugesuchseingabe (Position 'Weitere Unterlagen', ohne Angabe eines Maximalalters).
Dienstbarkeitsverträge (öffentliche Urkunde) 1-fach; gemäss Checkliste Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung (§ 133 PBG).
Dokumentation des massgebenden, natürlich gewachsenen Terrains unter Berücksichtigung aller verfügbaren Quellen (3-fach); zudem Nachweis talseitige Fassadenhöhe (§ 139 PBG / §§ 6, 7 BZR) und Nachweis oberstes Geschoss (§ 36 PBV, § 9 Abs. 4 BZR).
Nur wenn: Für Solar-/PV-Anlagen
Für Solar-/PV-Anlagen: Aufsichtsplan, Detailplan, technisches Datenblatt sowie Angaben zu Standort von Wechselrichter und Batterie und zu Standort/Materialisierung der Steigleitung (§ 40 Abs. 4 BZR, 3-fach).
Nachweis der Bereitstellung von Siedlungsabfällen gemäss § 54 BZR (3-fach).
Bericht zu technischen Gefahren gemäss § 53 BZR (3-fach).
Einreichen
Baugesuche in Meggen laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Abteilung Planung / Bau (Bauverwaltung), Am Dorfplatz 3, Postfach 572, 6045 Meggen. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Meggen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Meggen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.