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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Liestal
Basel-Landschaft · Gemeindeprofil · andere Gemeinde
Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Liestal braucht 5 Unterlagen in jedem Fall und 5 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Liestal, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.
Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlage bis 12 m² Grundfläche und 2.50 m Höhe bewilligt der Gemeinderat (§ 92 RBV); grössere oder mit dem Haus verbundene Bauten laufen im ordentlichen Verfahren über das Bauinspektorat. Eingeschossige Kleinbauten bis 20 m² (Garagen 36 m²) und 2.5 m Fassadenhöhe dürfen mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn beliebig nahe an die Grenze (§ 57 RBV).
Pläne
Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.
§ 87 Abs. 2 RBV: Originalsituationsplan des Nachführungsgeometers, höchstens ein halbes Jahr alt, mit Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt und EG-Kote
Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.
§ 87 Abs. 2 RBV: Projektpläne mindestens 1:100 mit den wichtigsten Massen, Koten und Terrainlinien (gewachsen, neu)
Formulare und Nachweise
Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.
§ 86 RBV; Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL
Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.
Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.
§ 86 Abs. 2 RBV: Wird das Baugesuch nicht von der Grundeigentümer- bzw. Baurechtsnehmerschaft gestellt, ist auch deren Unterschrift erforderlich
Nur wenn zutreffend
Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Nur wenn: Bei Projekten, welche von einer Naturgefahr oder einem Gefahrenhinweis betroffen sind.
Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).
§ 87 Abs. 3 Bst. h RBV
Nur wenn: Bei Bauvorhaben, in denen Aushub- oder Abbruchmaterial anfällt, sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.
§ 87 Abs. 3 Bst. e RBV
Nur wenn: auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung
Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.
Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Baugesuchsunterlagen
Seit dem 1. September 2023 ist der Abbruch von allen Bauten und Bauteilen im Hoch- und Tiefbau bewilligungspflichtig; das Gesuch erfolgt über das kantonale Online-Portal E-Baugesuch (https://forms.bl.ch/form/FMS-BL-BIT/Baugesuch/de).
Nur in der Kern-, Dorf- oder Altstadtzone.
Das Bausekretariat prüft Kleinbaugesuche gemäss §§ 92/93 RBV im vereinfachten Gemeindeverfahren; darunter fallen Kleinbauten, Sanierungsarbeiten in Kernzonen, Unterhaltsarbeiten in Quartierplänen, Einfriedungen, Fahrnisbauten und Antennenanlagen. Die Formulare mit den rechtlichen Anforderungen sind über die Online-Dienste der Stadt elektronisch zu beziehen. Bei Mängeln bzw. im Auflageverfahren gilt eine Einsprachefrist von 10 Tagen.
Einreichen
Baugesuche in Liestal laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Hochbau / Planung, Stadt Liestal, Rathausstrasse 36, 4410 Liestal. Kontakt · Formulare der Gemeinde
Unterlagen beisammen?
baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Liestal entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.
Dossier prüfenAssistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Liestal; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.