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Unterlagen für eine freistehende Kleinbaute in Lausen

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Ein Baugesuch für eine freistehende Kleinbaute (Gartenhaus, Garage, Carport) in Lausen braucht 2 Unterlagen in jedem Fall und 6 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Lausen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

Freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlage bis 12 m² Grundfläche und 2.50 m Höhe bewilligt der Gemeinderat (§ 92 RBV); grössere oder mit dem Haus verbundene Bauten laufen im ordentlichen Verfahren über das Bauinspektorat. Eingeschossige Kleinbauten bis 20 m² (Garagen 36 m²) und 2.5 m Fassadenhöhe dürfen mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn beliebig nahe an die Grenze (§ 57 RBV).

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Formulare und Nachweise

  • Kleinbauten (mind. 2 m² / max. 12 m² Grundfläche, max. 2.50 m Höhe; Baute < 2 m² = Mobiliar) benötigen eine Baubewilligung des Gemeinderats Lausen. Gesuch mit dem Gemeindeformular bei der Abteilung Bau und Unterhalt, Grammontstrasse 1, 4415 Lausen einreichen.

  • Die Gemeinde Lausen erhebt für jedes Kleinbaugesuch eine Gebühr von CHF 100.00 (ohne Planauflage) oder CHF 150.00 (mit Planauflage) gemäss Gebührenverordnung.

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Beilage zum Kleinbaugesuch

    Beilage zum Kleinbaugesuch: Situationsplan 1:500 mit eingezeichneter und vermasster Grundfläche der Bauten und Grenzabständen, 2-fach.

  • Nur wenn: Beilage zum Kleinbaugesuch

    Beilage zum Kleinbaugesuch: Grundriss-, Schnitt- und Fassadenplan im Massstab 1:50 oder 1:100, 2-fach.

  • Die Bauanzeige an die Anstösser erfolgt durch die Gemeinde (Auflageverfahren 10 Tage). Wird die schriftliche Kenntnisnahme der Nachbarparzellen mit den Baueingabeplänen vorgelegt, entfällt das Auflageverfahren. Bei Unterschreitung des Mindestgrenzabstands von 2.00 m ist das Einverständnis des Nachbarn (Grenz-/Näherbaurecht) auf dem Formular erforderlich.

  • Nur in der Kern-, Dorf- oder Altstadtzone.

    Gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 467 vom 20. Mai 1997 sind bei Kleinbauten Pult-, Flach- und Satteldächer möglich, ausgenommen Flachdächer in der Kernzone.

  • Nur wenn: Für Einfriedungen

    Für Einfriedungen stellt die Gemeinde ein separates Gesuchsformular bereit (https://www.lausen.ch/de/verwaltung/dokumente/bau-und-unterhalt/einfriedungen/Baugesuch-fuer-Einfriedung.pdf); Grenzabstände gemäss Merkblatt Grünhecken (https://www.lausen.ch/de/verwaltung/dokumente/bau-und-unterhalt/grenzabstaende/Merkblatt-Gruenhecken.pdf).

  • Nur wenn: Für neue oder geänderte Wasseranschlüsse

    Für neue oder geänderte Wasseranschlüsse ist das kommunale Wasseranschlussgesuch einzureichen (Formular: https://www.lausen.ch/de/verwaltung/dokumente/bau-und-unterhalt/wasser/Wasseranschlussgesuch-neu-2023.pdf; Merkblatt: https://www.lausen.ch/de/verwaltung/dokumente/bau-und-unterhalt/wasser/Merkblatt-ueber-Wasseranschluss.pdf).

Einreichen

Baugesuche in Lausen laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Bau und Unterhalt (Anlaufstelle; Baubewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat in Liestal), Grammontstrasse 1, 4415 Lausen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Lausen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Lausen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.