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Unterlagen für einen Anbau oder eine Aufstockung in Laufen

Basel-Landschaft · Gemeindeprofil · andere Gemeinde

Ein Baugesuch für einen Anbau oder eine Aufstockung in Laufen braucht 6 Unterlagen in jedem Fall und 15 weitere nur unter Bedingungen. Die Liste folgt den Vorgaben des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Laufen, je mit Rechtsgrundlage. Zum Abhaken am Bildschirm oder ausgedruckt.

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Pläne

  • Mit eingezeichnetem Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt, EG-Kote, Nordpfeil, Strassenname.

    § 87 Abs. 2 RBV: Originalsituationsplan des Nachführungsgeometers, höchstens ein halbes Jahr alt, mit Projekt, Grenzabstandspolygon, Baulinien, Fixpunkt und EG-Kote

  • Mit den wichtigsten Massen und Koten, Terrainlinien (gewachsen/neu), Zweckbestimmung der Räume; vom Projektverfasser unterzeichnet.

    § 87 Abs. 2 RBV: Projektpläne mindestens 1:100 mit den wichtigsten Massen, Koten und Terrainlinien (gewachsen, neu)

  • Zonenrelevante Höhenkoten (Höhenfixpunkt m ü. M., gewachsenes Terrain an Parzellengrenzen und Gebäudeecken), durch Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen bzw. bestätigt.

    Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026): zonenrelevante Höhenkoten durch unabhängiges Geometer- oder Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt

Formulare und Nachweise

  • Kantonales Baugesuchsformular mit Kerndatenblatt; bei elektronischer Eingabe über das E-Baugesuch BL.

    § 86 RBV; Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL

  • Formular mit den Angaben zur baulichen Nutzung (Zonenvorschriften) gemäss RBG/RBV.

  • Das Baugesuch ist von der Grundeigentümerschaft zu unterzeichnen oder mit deren schriftlicher Zustimmung bzw. Vollmacht einzureichen. Bei Miteigentum oder Erbengemeinschaft müssen ALLE Miteigentümer unterschreiben oder bevollmächtigen; fehlt eine Unterschrift, fehlt die Legitimation und das Gesuch wird nicht behandelt.

    § 86 Abs. 2 RBV: Wird das Baugesuch nicht von der Grundeigentümer- bzw. Baurechtsnehmerschaft gestellt, ist auch deren Unterschrift erforderlich

Nur wenn zutreffend

Diese Unterlagen verlangt die Behörde nur, wenn die genannte Bedingung auf Ihr Vorhaben zutrifft.

  • Nur wenn: Bei Neubauten und Zweckänderungen; bei Um- und Anbauten nur, wenn zusätzliche Wohnungen, Arbeitsplätze oder Nutzflächen entstehen.

    Berechnung der erforderlichen Abstellplätze.

  • Nur wenn: Bei Wohnbauten (inkl. Wohnungen bei Gewerbebetrieben).

    § 87 Abs. 3 Bst. d RBV: Zivilschutz-Unterlagen bei Neubauten, in denen sich regelmässig Personen aufhalten; Wegleitung Baugesuche BL

  • Nur wenn: Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.

    Bei Neubauten sowie wesentlichen Umbauten und Zweckänderungen.

    § 87 Abs. 3 Bst. a RBV (SGS 400.11)

  • Nur wenn: Bei Projekten, welche von einer Naturgefahr oder einem Gefahrenhinweis betroffen sind.

    Bei Projekten im Perimeter einer Naturgefahr oder eines Gefahrenhinweises (Kerndatenblatt Ziff. Naturgefahren).

    § 87 Abs. 3 Bst. h RBV

  • Nur wenn: Bei Bauvorhaben, in denen Aushub- oder Abbruchmaterial anfällt, sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

    Bei Bauvorhaben mit Aushub- oder Abbruchmaterial sowie bei Vorhaben, die das Grundwasser direkt tangieren.

    § 87 Abs. 3 Bst. e RBV

  • Nur wenn: auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung

    Mit eingezeichnetem Projekt, auf Bauparzellen mit mehr als 10 % Geländeneigung; durch Geometer-/Ingenieurbüro aufgenommen oder bestätigt.

    Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Baugesuchsunterlagen

  • Nur wenn: bei Baugesuchen für Industrie- und Gewerbebauten, sowie für Mehrfamilienhäuser und allen Projekten mit Autoeinstellhallen; bei Einfamilien- und Reiheneinfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Bauten kann in der Regel darauf verzichtet werden

    Gemäss VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne».

    Wegleitung Baugesuche Bauinspektorat BL (14.07.2026), Abschnitt Brandschutz; § 79 RBV

  • Nur wenn: Neue Wohnungen oder andere lärmempfindliche Räume in Empfindlichkeitsstufe III oder IV, oder Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage mit Ein-/Ausfahrt, Wärmepumpe, Lüftung, Gewerbe).

    Bundesrecht, gilt in jedem Kanton: Wer neue lärmempfindliche Räume (Wohnungen) in lärmbelasteten Gebieten baut, weist nach, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 31 LSV); Baugesuche für neue oder geänderte Anlagen mit Lärmemissionen (Tiefgarage, Wärmepumpe, Gewerbe) enthalten Angaben zu den Aussenlärmimmissionen und zu den Massnahmen (Art. 34 LSV).

    Art. 31 und Art. 34 Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41)

  • Nur wenn: wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen

    Entsorgungskonzept, wenn mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen oder schadstoffhaltige Materialien zu erwarten sind.

    § 87 Abs. 3 Bst. i RBV (SGS 400.11)

  • Nur wenn: Fahrnisbauten (freistehende, maximal 6 Monate dauernde Bauten)

    Fahrnisbauten (freistehende, maximal 6 Monate dauernde Bauten) werden vom Stadtrat im kleinen Baubewilligungsverfahren bewilligt. Formular mit Projektdaten und Unterschriften an die Abteilung Bau und Planung, Vorstadtplatz 2, 4242 Laufen, oder bau@laufen-bl.ch.

  • Nur wenn: Zwingende Beilage zum Fahrnisbautengesuch

    Zwingende Beilage zum Fahrnisbautengesuch: Situationsplan M 1:500 mit eingezeichnetem Projekt und Vermassung inkl. Grenzabstand, 2-fach.

  • Zwingende Beilage: Skizze, Plan oder Prospekt mit Vermassung (2-fach); je nach Bauvorhaben zusätzlich Detailausführungen der Fahrnisbaute (2-fach).

  • Erforderlich sind die Unterschriften sämtlicher Grundeigentümer/innen und aller an die Parzelle anstossenden Grundeigentümer, inkl. allfälliger anstossender Privatstrassen und -wege. Können nicht alle Unterschriften beigebracht werden, schreibt die Stadt die Nachbarn an; die Kosten trägt der Gesuchsteller.

  • Nur wenn: Für die Beanspruchung von öffentlichem Areal

    Für die Beanspruchung von öffentlichem Areal (Fahrnisbaute, Sonnenschirme, Möblierung etc.) ist bei der Bauabteilung eine separate Allmendbewilligung einzuholen. Das Polizeireglement der Stadt Laufen (Ruhezeiten, Sauberkeit, Lärm) ist Bestandteil der Bewilligung.

  • Nur wenn: bei Umgebungsgestaltungen

    Die Bauabteilung publiziert ein eigenes Merkblatt zu Grenzabständen von Grünhecken, Bäumen und Einfriedungen, das bei Umgebungsgestaltungen einzuhalten ist (https://www.laufen-bl.ch/public/upload/assets/1791/Merkblatt%20Grenzabst%C3%A4nde.pdf).

Einreichen

Baugesuche in Laufen laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Vorstadtplatz 2, 4242 Laufen. Kontakt · Formulare der Gemeinde

Unterlagen beisammen?

baureif prüft Ihr Dossier vor der Eingabe: ob alle Unterlagen dabei sind und ob die Masse der Bau- und Zonenordnung von Laufen entsprechen, jede Beanstandung mit Fundstelle.

Dossier prüfen

Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft. Massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde von Laufen; im Einzelfall kann sie weitere Unterlagen verlangen.